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Immobiliengutachter in Neu-Ulm
Gutachten oder Bewertung: was Sie wirklich brauchen
Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder Verkauf: Je nach Anlass brauchen Eigentümer in Neu-Ulm ein förmliches Verkehrswertgutachten oder eine fundierte Bewertung für den Verkauf. Wir erklären die Unterschiede und helfen Ihnen, den passenden Weg zu finden.
Ein Immobiliengutachter in Neu-Ulm erstellt ein Verkehrswertgutachten, wenn ein Wert schriftlich und nachprüfbar belegt werden muss, etwa vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt oder in einer Erbauseinandersetzung. Für einen Verkauf genügt meist eine fundierte Bewertung vor Ort. Bei Kronen Immobilien bewertet Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), für Verkäufer kostenfrei. Braucht Ihr Anlass ein förmliches Gutachten, besprechen wir mit Ihnen den passenden Weg. Beim Verkauf zahlen Sie nur 2,5 % Provision statt 3,57 %.
Immobiliengutachter in Neu-Ulm: Wann brauche ich ein Gutachten?
Gericht
Bei Scheidung mit Streit um den Zugewinn, bei Teilungsversteigerung oder in Erbstreitigkeiten verlangen Gerichte nachvollziehbare, schriftliche Werte.
Verkehrswertgutachten.Finanzamt
Erscheint Ihnen der Wert für Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu hoch, kann ein Gutachten einen niedrigeren Wert belegen.
Gutachten mit anerkannter Qualifikation.Erbengemeinschaft
Wenn sich Geschwister über den Wert eines Hauses in Pfuhl oder Offenhausen uneinig sind, schafft ein neutrales Gutachten eine gemeinsame Grundlage.
Bewertung bei ErbschaftVerkauf
Für den Angebotspreis reicht in aller Regel eine fundierte Bewertung vor Ort. Sie ist schneller, für Verkäufer bei uns kostenfrei und auf den Markt ausgerichtet.
Immobilienbewertung Neu-UlmSchenkung an Kinder
Für die Übertragung mit Wohnrecht oder Nießbrauch brauchen Notar und Steuerberater einen belastbaren Wert.
Ratgeber WohnrechtFinanzierung
Banken bewerten Immobilien meist selbst. Ein zusätzliches Gutachten ist hier nur in besonderen Fällen sinnvoll.
Wir beraten Sie gern.Gutachten, Kurzgutachten oder Bewertung: der Vergleich
| Form | Wofür | Umfang | Dauer |
|---|---|---|---|
| Verkehrswertgutachten | Gericht, Finanzamt, Streit unter Erben | ausführliche schriftliche Herleitung nach den anerkannten Verfahren | mehrere Wochen |
| Kurzgutachten | interne Klärung, Vorbereitung von Gesprächen | kompakte schriftliche Darstellung | einige Tage bis wenige Wochen |
| Bewertung durch Kronen Immobilien | Verkauf, Planung, Entscheidung | Besichtigung, Verfahren, Abgleich mit der Nachfrage, Gespräch | meist wenige Tage |
| Bodenrichtwert | erste Orientierung für Grundstücke | Durchschnittswert einer Zone vom Gutachterausschuss im Landkreis Neu-Ulm | sofort |
Die Kosten eines Gutachtens hängen von Objekt, Anlass und Umfang ab. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben. Für einen Verkauf ist die Bewertung bei uns kostenfrei.
Woran Sie einen qualifizierten Immobiliensachverständigen in Neu-Ulm erkennen
Die Bezeichnung "Gutachter" oder "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Umso wichtiger ist der Nachweis der Qualifikation. Anerkannt sind vor allem drei Wege:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: von einer Kammer bestellt, häufig von Gerichten beauftragt.
- Zertifizierte Sachverständige: etwa durch DEKRA nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Die Zertifizierung wird regelmäßig überprüft.
- Gutachterausschuss: das amtliche Gremium im Landkreis Neu-Ulm, das auch Bodenrichtwerte ermittelt und auf Antrag Gutachten erstellt.
Karel Toman ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Seine Zertifizierung gilt für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Welche Form der Bewertung für Ihren Anlass richtig ist, klären wir im ersten Gespräch.
Ein Tipp: Fragen Sie jeden Gutachter vor der Beauftragung, für welchen Zweck das Gutachten geeignet ist und ob es von der Stelle anerkannt wird, der Sie es vorlegen möchten, etwa Gericht, Finanzamt oder Bank. So vermeiden Sie doppelte Kosten.
Bewertung durch Ihren Sachverständigen und Makler in Neu-Ulm

Fachlich fundiert, marktnah und für Verkäufer kostenfrei.
Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, bewertet Karel Toman Ihre Immobilie kostenfrei. Verkaufen Sie danach mit uns, zahlen Sie 2,5 % statt der verbreiteten 3,57 % Provision, dank schlanker Strukturen und digitaler Abläufe.
So arbeitet ein Immobiliengutachter in Neu-Ulm
- Auftrag und ZweckDer Anlass bestimmt Form und Umfang. Ein Gutachten für das Finanzamt sieht anders aus als eine Bewertung für den Verkauf.
- UnterlagenGrundbuchauszug vom Amtsgericht Neu-Ulm, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle.
- OrtsterminBesichtigung aller Räume, Aufnahme von Zustand, Ausstattung, Mängeln und Besonderheiten.
- DatenBodenrichtwert, Vergleichspreise, Liegenschaftszins und Marktanpassung aus den Daten des Gutachterausschusses und eigener Marktkenntnis.
- VerfahrenVergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, je nach Objektart.
- ErgebnisSchriftliches Gutachten oder Bewertungsgespräch, je nach vereinbarter Form.
Die drei Verfahren, die jeder Gutachter anwendet
Vergleichswertverfahren
Für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser. Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Objekte, angepasst an Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.
Sachwertverfahren
Für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bodenwert und Gebäudewert werden getrennt ermittelt und mit einem Marktanpassungsfaktor an die Nachfrage angeglichen.
Ertragswertverfahren
Für Mehrfamilienhäuser und vermietete Objekte. Entscheidend sind die nachhaltig erzielbaren Mieten, die Bewirtschaftungskosten und der Liegenschaftszins.
Marktkenntnis
Alle Verfahren arbeiten mit Durchschnittswerten. Wie gefragt eine Immobilie in Burlafingen, Ludwigsfeld oder Wiley gerade ist, weiß ein Makler aus täglichen Käufergesprächen.

Gutachten bei Erbschaft und Schenkung in Neu-Ulm
Nach einem Erbfall setzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach typisierten Regeln an. Diese Regeln kennen den konkreten Zustand nicht: Ein Haus mit Sanierungsstau in Steinheim wird ähnlich behandelt wie ein gepflegtes Haus in derselben Straße. Erben können einen niedrigeren Wert nachweisen. Dafür akzeptiert das Finanzamt Gutachten des Gutachterausschusses und von Sachverständigen mit anerkannter Qualifikation. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, besprechen Sie am besten zusätzlich mit Ihrem Steuerberater.
Planen Sie den Verkauf der geerbten Immobilie, ist der tatsächlich erzielte Kaufpreis oft der beste Nachweis, sofern er zeitnah zum Erbfall liegt. Auch das spricht dafür, früh eine fundierte Bewertung einzuholen und den Zeitplan mit dem Steuerberater abzustimmen.
Gutachten bei Trennung und Scheidung
Bei einer Scheidung spielt der Wert der gemeinsamen Immobilie für den Zugewinnausgleich und für die Frage, wer das Haus übernimmt, eine zentrale Rolle. Können sich beide Partner auf eine Bewertung einigen, spart das Zeit und Kosten. Gelingt das nicht, bestellt im gerichtlichen Verfahren meist das Gericht einen Sachverständigen.
Wir bewerten auf Wunsch für beide Partner gemeinsam und erklären das Ergebnis beiden gleichzeitig. Oft ist das der Schritt, der eine Einigung ermöglicht. Mehr dazu im Ratgeber Immobilie bei Scheidung verkaufen in Neu-Ulm.
Diese Unterlagen braucht der Gutachter
| Unterlage | Erhältlich bei |
|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht Neu-Ulm |
| Flurkarte | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung |
| Baupläne, Baugenehmigung | eigene Unterlagen oder Bauakte der Stadt Neu-Ulm |
| Wohnflächenberechnung | eigene Unterlagen, Bauträger oder neue Aufmessung |
| Energieausweis | Aussteller mit Berechtigung |
| Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan | Hausverwaltung |
| Mietverträge, Mieterliste | eigene Unterlagen |
Ihr Sachverständiger und Makler in Neu-Ulm
Karel Toman bewertet Ihre Immobilie persönlich. Fabian Mair begleitet Sie, wenn Sie anschließend verkaufen möchten.

Karel Toman
Inhaber und Immobilienmakler, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (SVID1).
0731 602 6025
Fabian Mair
Geschäftsinhaber und Immobilienmakler für Ankauf und Verkauf, Ihr Ansprechpartner für Vermarktung und Verhandlung.
0731 602 6025Was Verkäufer über uns sagen
Bewertungen von Eigentümern aus Neu-Ulm, Ulm und der Region.
Hinweis zur Echtheit von Bewertungen: Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen von Personen, die unsere Dienstleistungen auf Portalen von Dritten bewertet haben. Eine Prüfung der Echtheit kann derzeit nicht sicher gestellt werden, da die bewertenden Personen teilweise unter Synonymen diese auf den Seiten von Dritten hinterlassen.
Häufige Fragen zum Immobiliengutachter in Neu-Ulm
Wann brauche ich einen Immobiliengutachter in Neu-Ulm?
Wenn der Wert schriftlich und nachprüfbar belegt werden muss: vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt oder bei Streit unter Erben. Für einen Verkauf reicht meist eine fundierte Bewertung.
Was kostet ein Immobiliengutachter in Neu-Ulm?
Das hängt von Objekt, Anlass und Umfang ab. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben. Unsere Bewertung für Verkäufer ist kostenfrei.
Wie finde ich einen seriösen Immobiliensachverständigen in Neu-Ulm?
Achten Sie auf eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, etwa durch DEKRA. Fragen Sie nach Referenzen und dem Ablauf.
Wie lange dauert ein Wertgutachten in Neu-Ulm?
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten dauert meist mehrere Wochen, abhängig von Unterlagen und Ortstermin.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Maklerbewertung?
Das Gutachten ist eine ausführliche schriftliche Herleitung für Gericht oder Behörden. Die Maklerbewertung zielt auf den Verkauf und bezieht die aktuelle Nachfrage direkt ein.
Ist Karel Toman Gutachter?
Karel Toman ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1) und Inhaber von Kronen Immobilien.
Erkennt das Finanzamt jedes Gutachten an?
Das Finanzamt erwartet Gutachten des Gutachterausschusses oder von Sachverständigen mit anerkannter Qualifikation. Klären Sie die Anforderungen im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Kann der Gutachterausschuss im Landkreis Neu-Ulm ein Gutachten erstellen?
Ja, auf Antrag. Die Bearbeitung kann allerdings einige Zeit dauern.
Brauche ich für den Verkauf ein Gutachten?
In der Regel nein. Für den Angebotspreis ist eine fundierte, marktnahe Bewertung vor Ort der bessere Weg.
Bewerten Sie auch Mehrfamilienhäuser in Neu-Ulm?
Ja, nach dem Ertragswertverfahren mit Blick auf Mieten, Verträge und Zustand. Mehr dazu auf Mehrfamilienhaus verkaufen in Neu-Ulm.
Kann ich eine Bewertung für beide Ehepartner gemeinsam beauftragen?
Ja. Wir erklären das Ergebnis beiden Partnern gleichzeitig und mit denselben Unterlagen.
Kann ein Immobiliengutachter in Neu-Ulm auch eine Wohnung mit Wohnrecht bewerten?
Ja. Das Wohnrecht wird nach Alter der berechtigten Person und Umfang des Rechts als Abschlag berücksichtigt.
Was passiert, wenn das Gutachten niedriger ausfällt als erwartet?
Lassen Sie sich die Herleitung erklären. Ein gutes Gutachten begründet jeden Schritt, sodass Sie nachvollziehen können, wie der Wert zustande kommt.
Welche Unterlagen braucht ein Immobiliengutachter in Neu-Ulm?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Wohnungen die Unterlagen der Hausverwaltung.
Unsere Leistungen für Verkäufer in Neu-Ulm
Alles rund um den Verkauf Ihrer Immobilie: nach Leistung, nach Stadtteil und mit passenden Ratgebern.
Leistungen in Neu-Ulm
Immobilie verkaufen nach Stadtteil
Gutachten oder Bewertung? Wir beraten Sie in Neu-Ulm
Schildern Sie uns kurz Ihren Anlass. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, meldet sich und bespricht mit Ihnen den passenden Weg.


Kronen Immobilien e.K.
Schützenstraße 1, 89231 Neu-Ulm
0731 602 6025
info@kronen-immo.de
Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr
