Ratgeber › Scheidung & Trennung

Scheidung & Trennung

Immobilie bei Scheidung verkaufen in Neu-Ulm: Übernehmen, verkaufen oder vermieten?

Kronen Immobilien · Stand 22.10.2026 · 11 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Bei einer Scheidung haben Paare mit gemeinsamem Haus in Neu-Ulm vier Wege: gemeinsam verkaufen, einer übernimmt und zahlt den anderen aus, vermieten oder vorerst gemeinsam behalten. Grundlage jeder fairen Lösung ist ein neutral ermittelter Wert. Der Kredit läuft für beide weiter, bis die Bank einen Partner entlässt oder das Darlehen abgelöst wird. Übertragungen zwischen Ehepartnern sind von der Grunderwerbsteuer befreit, auch im Rahmen der Scheidung. Ein freiwilliger Verkauf bringt fast immer mehr als eine Teilungsversteigerung.

Die vier Wege für das gemeinsame Haus

Eine Trennung ist emotional belastend, und das gemeinsame Zuhause ist oft der größte Vermögenswert. Umso wichtiger ist es, die Optionen nüchtern zu vergleichen:

WegVorteileDarauf kommt es an
Gemeinsam verkaufenklarer Schnitt, Kredit wird abgelöst, Erlös wird geteiltEinigung über Preis und Zeitpunkt, Vorfälligkeitsentschädigung prüfen
Einer übernimmtZuhause bleibt erhalten, etwa für die KinderAuszahlung finanzierbar, Bank muss den anderen aus dem Kredit entlassen
VermietenVermögen bleibt erhalten, Mieteinnahmen decken Kostenbeide bleiben Eigentümer und müssen weiter zusammenarbeiten
Gemeinsam behaltenZeit gewinnen, zum Beispiel bis die Kinder älter sindklare schriftliche Absprachen zu Kosten und späterem Verkauf

In der Praxis entscheiden sich viele Paare für den gemeinsamen Verkauf oder die Übernahme durch einen Partner. Beide Wege schaffen klare Verhältnisse und lösen die gemeinsame Haftung für den Kredit.

Der richtige Zeitpunkt: vor, während oder nach der Scheidung

Eine Scheidung setzt in der Regel ein Trennungsjahr voraus. In dieser Zeit können Paare die Immobilie bereits verkaufen, wenn sie sich einig sind. Ein früher Verkauf hat Vorteile: Die laufenden Kosten enden, der Erlös fließt in den Vermögensausgleich ein, und beide können neu planen.

Wichtig ist der Stichtag für den Zugewinnausgleich: Bei Ehepaaren im gesetzlichen Güterstand, der Zugewinngemeinschaft, wird der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Ob ein Verkauf vor oder nach diesem Zeitpunkt günstiger ist, sollten Sie mit Ihrem Anwalt klären.

Solange einer von beiden noch im Haus wohnt, braucht es klare Absprachen zu Besichtigungen. Wer auszieht, sollte die Nutzungsentschädigung und die Verteilung der Hauskosten schriftlich regeln.

Ein neutraler Wert als Grundlage

Ob Verkauf oder Übernahme: Entscheidend ist ein Wert, den beide akzeptieren. Wer übernimmt, möchte möglichst wenig auszahlen, wer geht, möchte einen fairen Anteil. Eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen nimmt diesen Konflikt aus dem Gespräch.

Bewertet wird je nach Objekt nach dem Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Für ein Gerichtsverfahren kann ein ausführliches Gutachten nötig sein. Für die Einigung zwischen den Partnern reicht oft eine fundierte, schriftliche Einschätzung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wertermittlung.

Neutrale, kostenfreie Werteinschätzung für Ihre Immobilie in Neu-Ulm, für beide Partner nachvollziehbar.

Kostenfrei beraten lassen

Was passiert mit dem Kredit?

Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide als Gesamtschuldner für die volle Summe, auch nach der Scheidung. Die Bank kann sich an jeden von beiden halten.

  • Bei Verkauf: Der Kredit wird aus dem Erlös abgelöst. Bei einer Ablösung während der Zinsbindung verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Darlehen, die älter als zehn Jahre sind, entfällt sie in der Regel.
  • Bei Übernahme: Der bleibende Partner muss den Kredit allein tragen können. Die Bank prüft seine Bonität und entscheidet, ob sie den anderen aus der Haftung entlässt.
  • Bis die Bank zustimmt, bleibt der ausgezogene Partner Mitschuldner. Klären Sie das deshalb früh.
Tipp

Fragen Sie früh bei Ihrer Bank nach der aktuellen Restschuld und der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahlen brauchen Sie, um Verkauf und Übernahme sauber zu vergleichen.

Steuern bei Trennung und Scheidung

Grunderwerbsteuer

Überträgt ein Ehepartner seinen Anteil auf den anderen, ist das grunderwerbsteuerfrei. Das gilt auch nach der Scheidung, wenn die Übertragung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung erfolgt. Verkaufen Sie an Dritte, zahlt der Käufer in Bayern 3,5 Prozent.

Spekulationssteuer

Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Ausgenommen ist eine Immobilie, die im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde. Zieht ein Partner aus, kann das für seinen Anteil Folgen haben. Lassen Sie das vor dem Verkauf steuerlich prüfen.

ThemaKurz gesagt
Übertragung zwischen Ehepartnerngrunderwerbsteuerfrei, auch im Zuge der Scheidung
Verkauf an DritteKäufer zahlt 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer in Bayern
Verkauf innerhalb von zehn JahrenSpekulationssteuer möglich, Ausnahme bei Eigennutzung
ZugewinnausgleichStichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags

So gelingt der gemeinsame Verkauf

Ein Verkauf in der Trennung braucht klare Regeln. Bewährt hat sich, dass ein neutraler Ansprechpartner den Verkauf für beide organisiert:

  • Gleiche Informationen für beide: Anfragen, Besichtigungsberichte und Angebote gehen an beide Partner gleichzeitig.
  • Gemeinsame Preisentscheidung: Angebotspreis und Mindestpreis werden vorab gemeinsam festgelegt.
  • Getrennte Termine: Auf Wunsch zeigen wir die Immobilie allein, so bleiben beide Partner auf Abstand.
  • Klarer Notartermin: Beide unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös wird nach der vereinbarten Quote verteilt.

Teilungsversteigerung vermeiden

Bleibt eine Einigung aus, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Das Verfahren dauert lange, kostet Gebühren, und die Gebote liegen oft unter dem Marktwert. Ein freiwilliger Verkauf ist für beide fast immer die bessere Lösung.

Kinder, Zuhause und Unterhalt: was Familien bedenken sollten

Leben Kinder im Haushalt, geht es beim Haus um mehr als Zahlen. Viele Eltern möchten, dass die Kinder ihr gewohntes Umfeld behalten, zumindest bis zum Ende des Schuljahres oder bis zum Wechsel auf eine weiterführende Schule. Das kann für eine Übernahme oder ein befristetes gemeinsames Behalten sprechen.

Zieht ein Elternteil mit den Kindern aus, hilft ein Verkauf oft beim Neustart: Mit dem Erlös lässt sich eine passende Wohnung in der Nähe von Schule und Freunden finanzieren. In Neu-Ulm kommen dafür Wohnungen in der Innenstadt, im Wiley oder in Offenhausen ebenso in Frage wie kleinere Häuser in den Stadtteilen.

Wohnt ein Partner weiter im gemeinsamen Haus, kann das bei Unterhaltsfragen eine Rolle spielen, etwa als sogenannter Wohnvorteil. Diese Zusammenhänge klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt, bevor Sie über das Haus entscheiden.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Baupläne, Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis, spätestens zur ersten Besichtigung
  • Darlehensunterlagen mit aktueller Restschuld und Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung
  • bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
  • Nachweise über Modernisierungen wie Heizung, Dach oder Fenster

Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht bei Behörden, Verwaltung und Bank. Beide Partner erhalten auf Wunsch eine Kopie aller Dokumente.

Besonderheiten in Neu-Ulm

Neu-Ulm bietet sehr unterschiedliche Lagen: die Innenstadt und das Wiley, gewachsene Stadtteile wie Offenhausen und Ludwigsfeld sowie familienfreundliche Orte wie Pfuhl, Burlafingen, Finningen oder Gerlenhofen. Häuser mit Garten sind bei Familien gefragt, Wohnungen im Zentrum bei Pendlern und Anlegern.

Ein Vorteil für Ihren Verkauf: Käufer zahlen in Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, auf der Ulmer Seite 5 Prozent. Mehr zu den einzelnen Stadtteilen finden Sie auf unserer Seite Immobilienmakler Neu-Ulm, zum Beispiel für Pfuhl.

Wie Kronen Immobilien Paare in der Trennung begleitet

Wir verstehen uns als neutraler Partner für beide Seiten. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, ermittelt einen Wert, den beide nachvollziehen können. Wir koordinieren Unterlagen, Besichtigungen und Notartermin und halten beide gleichermaßen auf dem Laufenden.

Als Verkäufer zahlen Sie bei uns 2,5 Prozent Provision statt der üblichen 3,57 Prozent, fällig erst mit dem Kaufvertrag. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt, steuerliche mit Ihrem Steuerberater. Gern nennen wir Ihnen Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

Häufige Fragen

Kann ich das gemeinsame Haus in Neu-Ulm vor der Scheidung verkaufen?

Ja, wenn beide Eigentümer zustimmen. Ein Verkauf ist auch während des Trennungsjahres möglich. Klären Sie mit Ihrem Anwalt, wie sich der Zeitpunkt auf den Zugewinnausgleich auswirkt.

Was passiert, wenn mein Partner nicht verkaufen will?

Dann bleibt zunächst nur die Einigung, etwa über eine Übernahme mit Auszahlung. Als letzter Weg kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen, die meist einen geringeren Erlös bringt.

Wer zahlt den Kredit nach der Trennung?

Beide Darlehensnehmer haften weiter für die volle Summe, bis der Kredit abgelöst ist oder die Bank einen Partner aus der Haftung entlässt. Für die Bank zählt allein der Darlehensvertrag, Absprachen der Partner gelten nur untereinander.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn mein Partner meinen Anteil übernimmt?

Übertragungen zwischen Ehepartnern sind grunderwerbsteuerfrei, auch nach der Scheidung, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung erfolgen.

Wie wird der Wert des Hauses bei der Scheidung ermittelt?

Am besten durch einen neutralen Sachverständigen. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, bewertet nach anerkannten Verfahren und erklärt beiden Partnern, wie der Wert zustande kommt.

Muss ich bei Besichtigungen anwesend sein?

Wie Sie möchten. Auf Wunsch übernehmen wir alle Besichtigungen und berichten beiden Partnern danach. So bleiben Sie während des Verkaufs auf Abstand.

Was kostet der Makler beim Verkauf in der Scheidung?

Bei Kronen Immobilien zahlen Verkäufer 2,5 Prozent Provision statt der verbreiteten 3,57 Prozent, fällig erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Die Provision wird in der Regel aus dem gemeinsamen Erlös beglichen.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Seit 1999 begleitet das Team Eigentümer in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland beim Verkauf. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

Weitere Artikel im Ratgeber

Erbschaft

Erbimmobilie verkaufen in Ulm: Erbschein, Erbengemeinschaft, Steuern und Ablauf

Welche Nachweise das Grundbuchamt verlangt, wie sich mehrere Erben einigen und wann Steuern anfallen: der Leitfaden für Erben in Ulm.

12 Min. LesezeitWeiterlesen
Kosten

Maklerprovision in Ulm und Neu-Ulm: Wer zahlt was, und wie Verkäufer sparen

Was das Gesetz seit 2020 regelt, welche Provision in der Region üblich ist, wann sie fällig wird und welche Leistungen enthalten sein sollten.

9 Min. LesezeitWeiterlesen

Trennung und gemeinsame Immobilie in Neu-Ulm?

Sprechen Sie uns vertraulich und unverbindlich an. Wir melden uns für eine neutrale, kostenfreie Einschätzung und zeigen Ihnen die möglichen Wege.

Immobilienmakler Ulm Karel Toman, Kronen ImmobilienImmobilienmakler Ulm Fabian Mair, Kronen Immobilien

Kronen Immobilien e.K.
Schützenstraße 1, 89231 Neu-Ulm

0731 602 6025
info@kronen-immo.de

Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr

* Pflichtfelder