Haus im Alter verkaufen in Ulm: Von der großen Immobilie in die passende Wohnung
Verkaufen und umziehen, mit Wohnrecht verkaufen oder umbauen: die Möglichkeiten für Eigentümer ab 60 und wie der Wechsel in Ulm gut gelingt.
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RechtEine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch kann verkauft werden, das Recht bleibt aber bestehen und geht auf den Käufer über. Das Wohnrecht erlaubt dem Berechtigten, selbst darin zu wohnen; der Nießbrauch erlaubt zusätzlich, die Immobilie zu vermieten und die Erträge zu behalten. Beide Rechte senken den Kaufpreis, abhängig von Alter des Berechtigten und Jahreswert. Gelöscht werden sie durch Verzicht mit notariell beglaubigter Bewilligung oder nach dem Tod des Berechtigten.
| Wohnrecht | Nießbrauch | |
|---|---|---|
| Inhalt | Recht, die Immobilie oder Teile davon selbst zu bewohnen | Recht, die Immobilie zu nutzen und Erträge zu ziehen |
| Vermieten | grundsätzlich ausgeschlossen | erlaubt, Mieteinnahmen gehören dem Nießbraucher |
| Laufende Kosten | nach Vereinbarung, meist Verbrauchskosten | in der Regel gewöhnliche Lasten und Unterhaltung |
| Grundbuch | Abteilung II | Abteilung II |
| Ende | meist mit dem Tod oder durch Verzicht | meist mit dem Tod oder durch Verzicht |
Beide Rechte werden häufig vereinbart, wenn Eltern ihr Haus an die Kinder übertragen und darin wohnen bleiben möchten. Sie stehen im Grundbuch in Abteilung II und gelten gegenüber jedem Eigentümer, also auch gegenüber einem Käufer.
Ja. Der Eigentümer kann jederzeit selbstständig verkaufen. Das Recht bleibt aber im Grundbuch stehen. Der Käufer erwirbt die Immobilie also belastet und darf sie erst selbst nutzen, wenn das Recht endet.
Deshalb kommen für solche Immobilien vor allem zwei Käufergruppen in Frage:
Deutlich einfacher und meist wirtschaftlicher ist der Verkauf, wenn der Berechtigte vorher auf sein Recht verzichtet, etwa weil er in eine Wohnung oder ins Pflegeheim umzieht. Dann steht die Immobilie allen Käufern offen.
Ein eingetragenes Recht mindert den Verkehrswert. Wie stark, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
Aus beidem wird ein Kapitalwert ermittelt, der vom Wert der unbelasteten Immobilie abgezogen wird. Je jünger der Berechtigte und je höher der Mietwert, desto größer fällt der Abschlag aus. Für einen belastbaren Wert empfiehlt sich die Einschätzung eines Sachverständigen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wertermittlung.
Kostenfreie Einschätzung, auch für Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch in Ulm und Neu-Ulm.
Kostenfrei beraten lassenLebenslange Rechte erlöschen mit dem Tod. Im Grundbuch stehen sie aber weiter, bis sie gelöscht werden. Dafür reichen in der Regel ein Löschungsantrag und die Sterbeurkunde. In bestimmten Fällen verlangt das Grundbuchamt eine Wartefrist oder zusätzliche Erklärungen, der Notar weiß, was nötig ist.
Der Berechtigte kann zu Lebzeiten verzichten. Er unterschreibt eine Löschungsbewilligung, die notariell beglaubigt wird. Häufig geschieht das im Zusammenhang mit einem Verkauf, manchmal gegen eine Abfindung. Ein entgeltlicher Verzicht kann steuerliche Folgen haben, lassen Sie das vorher prüfen.
{info("Pflegeheim und Wohnrecht", "Zieht der Berechtigte dauerhaft in ein Pflegeheim, bleibt das Wohnrecht zunächst bestehen. Ob ein Verzicht sinnvoll ist, hängt auch von der Finanzierung der Pflege ab. Lassen Sie sich dazu beraten, bevor Sie verzichten.
")}Manche Eigentümer im Ruhestand möchten ihr Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben. Dafür lässt sich beim Verkauf ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch für den Verkäufer vereinbaren. Der Kaufpreis fällt entsprechend niedriger aus, dafür erhalten Sie sofort Kapital und können bleiben.
Wichtig sind klare Regeln im Kaufvertrag: Wer trägt welche Kosten, wer ist für Reparaturen zuständig, was passiert bei einem späteren Umzug ins Pflegeheim? Wir besprechen diese Punkte mit Ihnen und dem Notar und suchen gezielt nach Käufern, für die dieses Modell passt. Mehr zum Thema finden Sie im Artikel Haus im Alter verkaufen.
Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch brauchen eine besondere Vermarktung und eine saubere Bewertung. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, ermittelt den Wert unter Berücksichtigung des Rechts. Wir sprechen gezielt passende Käufer an und arbeiten eng mit dem Notar zusammen.
Als Verkäufer zahlen Sie bei uns 2,5 Prozent Provision statt der üblichen 3,57 Prozent, fällig erst mit dem Kaufvertrag.
Ja, der Eigentümer kann selbstständig verkaufen. Das Wohnrecht bleibt aber bestehen und geht auf den Käufer über.
Das Wohnrecht erlaubt, selbst zu wohnen. Der Nießbrauch erlaubt zusätzlich, die Immobilie zu vermieten und die Erträge zu behalten.
Nach dem Tod des Berechtigten in der Regel mit Löschungsantrag und Sterbeurkunde. Zu Lebzeiten durch Verzicht mit notariell beglaubigter Löschungsbewilligung.
Das hängt vom Jahreswert des Rechts und vom Alter des Berechtigten ab. Je jünger der Berechtigte und je höher der Mietwert, desto größer der Abschlag.
Vor allem langfristig denkende Kapitalanleger und Familienangehörige. Für Selbstnutzer ist die Immobilie erst nach dem Ende des Rechts interessant.
Ja, mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch für Sie im Kaufvertrag. Der Kaufpreis fällt entsprechend niedriger aus, dafür bleiben Sie in Ihrem Zuhause.
Verkaufen und umziehen, mit Wohnrecht verkaufen oder umbauen: die Möglichkeiten für Eigentümer ab 60 und wie der Wechsel in Ulm gut gelingt.
Was in den ersten Wochen zu tun ist, welche Rolle Pflichtteil und Kredit spielen und wie Erben in Neu-Ulm gut vorbereitet verkaufen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir melden uns für eine kostenfreie Einschätzung und erklären Ihnen, welche Wege es für Ihre Situation gibt.


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