Geerbtes Haus verkaufen in Neu-Ulm: Die ersten Schritte für Erben in Bayern
Was in den ersten Wochen zu tun ist, welche Rolle Pflichtteil und Kredit spielen und wie Erben in Neu-Ulm gut vorbereitet verkaufen.
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Bewertung
Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien
Erben brauchen den Wert einer Immobilie für drei Zwecke: für die Erbschaftsteuer, für die Aufteilung unter den Erben und gegebenenfalls für den Pflichtteil. Das Finanzamt setzt einen eigenen Wert an. Ist er zu hoch, kann ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen oder des Gutachterausschusses einen niedrigeren Wert belegen. Für Aufteilung und Verkauf genügt oft eine fundierte Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Immobilienbewertung in Neu-Ulm.
| Zweck | Wer den Wert verlangt | Welche Bewertung passt |
|---|---|---|
| Erbschaftsteuer | Finanzamt | Wert des Finanzamts, bei Bedarf Gegengutachten |
| Aufteilung unter Erben | Miterben | neutrale Bewertung, auf die sich alle einigen |
| Pflichtteil | Pflichtteilsberechtigte | Verkehrswert zum Todestag, bei Streit Gutachten |
| Verkauf | Erbengemeinschaft | Bewertung als Grundlage für den Angebotspreis |
| Übernahme durch einen Erben | Miterben, Bank | neutrale Bewertung, Bank prüft zusätzlich |
Nicht jeder Zweck braucht ein teures Gutachten. Entscheidend ist, wer den Wert akzeptieren muss.

Für die Erbschaftsteuer ermittelt das Finanzamt einen Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Für Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser nutzt es vorrangig das Vergleichswertverfahren mit Daten des Gutachterausschusses, ersatzweise das Sachwertverfahren. Für Mehrfamilienhäuser und vermietete Objekte kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Die Verfahren arbeiten mit Durchschnittswerten und berücksichtigen den individuellen Zustand nur grob.
Das Finanzamt schickt Ihnen eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts zu. Füllen Sie sie sorgfältig aus und prüfen Sie den Bescheid. Gegen einen zu hohen Wert können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
| Erbe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehe- oder Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
| Enkel | 200.000 Euro |
| Eltern und Großeltern beim Erbe | 100.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 Euro |
| alle übrigen Erben | 20.000 Euro |
Liegt der Wert des gesamten Erwerbs deutlich unter dem Freibetrag, spielt die genaue Höhe des Grundbesitzwerts für die Steuer keine Rolle. Wird der Freibetrag knapp überschritten, lohnt sich ein genauer Blick. Für das selbst genutzte Familienheim gelten unter Bedingungen Steuerbefreiungen für Ehepartner und Kinder.
Erben dürfen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Anerkannt werden in der Regel Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder des örtlichen Gutachterausschusses. Auch ein Kaufpreis aus einem zeitnahen Verkauf innerhalb eines Jahres kann als Nachweis dienen.
Ein Gutachten lohnt sich vor allem, wenn:
Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach Umfang und Wert und liegen oft im niedrigen vierstelligen Bereich. Sie sind bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.

Bevor Sie ein Gutachten beauftragen, hilft eine erste Werteinschätzung. Sie zeigt, ob der Wert des Finanzamts realistisch ist und ob sich ein Gutachten lohnt. Kronen Immobilien bewertet Ihre geerbte Immobilie in Neu-Ulm durch Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Für Erben, die einen Verkauf erwägen, ist diese Einschätzung kostenfrei.
Wert der geerbten Immobilie kennen: Wir bewerten kostenfrei für Erben, die verkaufen möchten.
Jetzt Kontakt aufnehmenWollen mehrere Erben die Immobilie aufteilen, etwa weil einer sie übernimmt und die anderen auszahlt, brauchen alle eine Zahl, die sie akzeptieren. Hier ist nicht der Steuerwert entscheidend, sondern der Verkehrswert, also der Preis, der am Markt erzielbar ist. Eine neutrale Bewertung, die allen Erben gleichzeitig erklärt wird, beugt Streit vor. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Gutachten Klarheit schaffen.
Wurde ein Kind oder der Ehepartner im Testament übergangen, steht ihm ein Pflichtteil zu, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie am Todestag. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass der Wert durch einen Sachverständigen ermittelt wird, die Kosten trägt der Nachlass. Wird die Immobilie kurz nach dem Erbfall verkauft, orientiert sich der Wert oft am erzielten Kaufpreis.
Erbteilung fair gestalten: Sprechen Sie mit uns über Bewertung und Verkauf.
Jetzt Kontakt aufnehmenNeu-Ulm liegt in Bayern. Den Grundbuchauszug stellt das Amtsgericht Neu-Ulm aus, Bodenrichtwerte und Vergleichsdaten liefert der Gutachterausschuss im Landkreis Neu-Ulm. Die bayerische Grundsteuer wird nach Flächen berechnet und sagt über den Wert der Immobilie wenig aus. Für die Erbschaftsteuer ist das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig, die Bewertung der Immobilie übernimmt das Lagefinanzamt.
Hat zum Beispiel der überlebende Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht, mindert das den Wert der Immobilie für die Erben erheblich. Der Abschlag richtet sich nach dem Alter der berechtigten Person und dem Jahreswert der Nutzung. Für den Verkauf muss das Recht meist gelöscht werden. Mehr dazu im Artikel Immobilie mit Wohnrecht verkaufen.
Fehlende Unterlagen besorgen wir mit Vollmacht der Erben.
Entscheiden sich die Erben für den Verkauf, ist die Bewertung die Grundlage für den Angebotspreis. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall kann zugleich als Nachweis für einen niedrigeren Steuerwert dienen. Mehr zum Verkauf im Artikel Geerbtes Haus verkaufen in Neu-Ulm.
Ob Finanzamt, Gutachter oder Makler: Alle arbeiten mit denselben drei anerkannten Verfahren, gewichten aber unterschiedlich.
| Verfahren | Typische Immobilie | Was zählt |
|---|---|---|
| Vergleichswert | Eigentumswohnung, Reihenhaus, Doppelhaushälfte | Kaufpreise ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage |
| Sachwert | frei stehendes Ein- oder Zweifamilienhaus | Bodenwert plus Gebäudewert nach Herstellungskosten und Alter |
| Ertragswert | Mehrfamilienhaus, vermietete Objekte | nachhaltig erzielbare Miete abzüglich Kosten |
Der Unterschied liegt im Detail: Das Finanzamt nutzt pauschale Faktoren, ein Sachverständiger passt jeden Schritt an das konkrete Haus an. Bei einem gepflegten Haus in guter Lage liegt der Wert des Finanzamts oft nah am Marktwert, bei einem Haus mit Sanierungsstau oder besonderen Belastungen teils deutlich darüber.
Drei Geschwister erben ein Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren in Pfuhl. Das Finanzamt ermittelt im Sachwertverfahren einen Grundbesitzwert, der rechnerisch über dem Betrag liegt, den Käufer für ein Haus mit alter Ölheizung, ungedämmtem Dach und Originalbädern zahlen würden. Für jedes Kind liegt der Anteil zwar unter dem Freibetrag von 400.000 Euro, eine Steuer fällt also nicht an. Ein Gutachten wäre hier überflüssig.
Anders sieht es aus, wenn eine Nichte erbt: Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro. Hier kann ein Gutachten, das den tatsächlichen Wert belegt, die Steuer spürbar senken. Für die Aufteilung unter den Geschwistern im ersten Fall reicht dagegen eine neutrale Bewertung, auf die sich alle einigen.
Erben Ehepartner das selbst genutzte Familienheim und wohnen sie darin zehn Jahre weiter, bleibt es unabhängig vom Wert steuerfrei. Kinder können das Familienheim bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei erben, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und ebenfalls zehn Jahre bewohnen. Wird das Haus vorher verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend. Wer verkaufen möchte, sollte das bei der Planung berücksichtigen und steuerlich beraten werden.
Für Gutachten, die das Finanzamt anerkennen soll, kommen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer infrage, Sachverständige mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und der Gutachterausschuss des Landkreises. Fragen Sie vorab nach Kosten, Dauer und Erfahrung mit Erbschaftsfällen. Ein gutes Gutachten begründet jeden Ansatz nachvollziehbar und beschreibt die Immobilie mit Fotos und Unterlagen.
Die Erbschaftsteuererklärung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Der Erwerb ist aber innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, wenn keine Mitteilung durch Notar oder Gericht erfolgt. Für einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid bleibt ein Monat. Wer früh eine Werteinschätzung einholt, hat genug Zeit, um über Gutachten und Verkauf zu entscheiden.
Möchte ein Erbe das Haus behalten, zahlt er die anderen nach ihren Erbquoten aus. Grundlage ist der Verkehrswert abzüglich etwaiger Schulden. Die Übertragung der Anteile innerhalb der Erbengemeinschaft ist von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung erfolgt. Die Bank des übernehmenden Erben prüft den Wert zusätzlich. Eine Bewertung, die alle Erben kennen, macht diese Gespräche leichter.
Wird die Erbimmobilie verkauft, zahlen Erben bei Kronen Immobilien 2,5 % statt 3,57 % Provision. Jeder gesparte Euro kommt allen Erben anteilig zugute.
Wir arbeiten mit geringen Fixkosten, die Inhaber verkaufen selbst. Die Bewertung durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen ist für Erben, die verkaufen möchten, kostenfrei.
Wir bewerten Ihre geerbte Immobilie neutral, erklären das Ergebnis allen Erben, nennen bei Bedarf öffentlich bestellte Sachverständige für Gutachten und begleiten den Verkauf. Mehr unter Immobilienbewertung Neu-Ulm.
Nicht immer. Für die Steuer lohnt es sich, wenn der Wert des Finanzamts zu hoch ist und der Freibetrag überschritten wird.
Öffentlich bestellte und vereidigte oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sowie der Gutachterausschuss.
Ja, ein zeitnah erzielter Kaufpreis, in der Regel innerhalb eines Jahres.
400.000 Euro je Kind und Elternteil.
Je nach Umfang meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Kosten sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe per Einspruch.
Der Todestag des Erblassers.
Die Kosten trägt in der Regel der Nachlass.
Ja, abhängig vom Alter der berechtigten Person und dem Wert der Nutzung.
Das Lagefinanzamt, also das Finanzamt am Ort der Immobilie.
Bei Kronen Immobilien ist sie für Erben, die verkaufen möchten, kostenfrei.
Ja, auch per Video, wenn jemand weiter weg wohnt.
2,5 Prozent Provision für Verkäufer, fällig mit dem notariellen Kaufvertrag.
Für Ehepartner und Kinder unter Bedingungen ja, wenn sie es zehn Jahre selbst bewohnen.
Innerhalb von drei Monaten, sofern nicht Notar oder Gericht das übernehmen.
Bei der Erbauseinandersetzung unter Miterben in der Regel nicht.
Über die IHK, zertifizierte Sachverständige oder den Gutachterausschuss.
Für die Steuer meist nicht. Für die Aufteilung reicht eine neutrale Bewertung.
Ja, die Bewertung ist zugleich Grundlage für einen realistischen Angebotspreis. Wird innerhalb eines Jahres verkauft, kann der Kaufpreis dem Finanzamt als Nachweis dienen.
Dann hilft ein gemeinsamer Termin mit Erklärung der Annahmen. Bleibt Streit, kann ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen Klarheit schaffen.
Was in den ersten Wochen zu tun ist, welche Rolle Pflichtteil und Kredit spielen und wie Erben in Neu-Ulm gut vorbereitet verkaufen.
Wer entscheidet, wer zahlt, wie ein Erbe aussteigen kann und wie Erbengemeinschaften in Senden zu einem gemeinsamen Verkauf kommen.
Was Wohnrecht und Nießbrauch unterscheidet, wie sie den Wert beeinflussen, wann sie gelöscht werden und wer solche Immobilien kauft.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir bewerten die Immobilie und erklären allen Erben das Ergebnis.


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