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Immobilienbewertung bei Scheidung in Ulm: Neutral und nachvollziehbar

Kronen Immobilien · Stand 26.10.2026 · 11 Min. Lesezeit

Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1)

Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien

Kurz beantwortet

Bei einer Scheidung wird der Wert der gemeinsamen Immobilie für den Zugewinnausgleich und für die Auszahlung eines Partners gebraucht. Maßgeblich sind feste Stichtage: der Tag der Eheschließung für das Anfangsvermögen und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen. Eine neutrale Bewertung, die beiden Partnern gleichzeitig erklärt wird, ist oft der schnellste Weg zur Einigung. Bei Streit entscheidet ein gerichtliches Gutachten. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Immobilienbewertung in Ulm.

Wozu der Wert bei einer Scheidung gebraucht wird

FrageWarum der Wert wichtig ist
Wer behält das Haus?Der übernehmende Partner zahlt den anderen aus.
ZugewinnausgleichDie Immobilie fließt mit ihrem Wert ins Endvermögen ein.
Gemeinsamer VerkaufDer Wert ist Grundlage für den Angebotspreis.
Finanzierung der ÜbernahmeDie Bank prüft den Wert, bevor sie finanziert.
Vermögensauskunft vor GerichtBeide Partner müssen ihr Vermögen offenlegen.

Die Stichtage im Zugewinnausgleich

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Partner während der Ehe hinzugewonnen hat. Dafür braucht es zwei Werte: das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung und das Endvermögen am Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Partner zugestellt wird. Hat ein Partner die Immobilie schon vor der Ehe besessen oder geerbt, gehört sie zu seinem Anfangsvermögen. Ausgeglichen wird dann nur die Wertsteigerung während der Ehe, wobei Inflation herausgerechnet wird.

Für eine Bewertung bedeutet das: Manchmal braucht es zwei Werte für dieselbe Immobilie, einen für den Hochzeitstag und einen für den Stichtag des Scheidungsantrags.

Immobilienbewertung bei Scheidung in Ulm: alter Ortskern von Ulm-Lehr
Ulm-Lehr mit Kirche

Warum eine neutrale Bewertung so wichtig ist

Wer das Haus behalten möchte, wünscht sich einen niedrigen Wert, wer ausgezahlt wird, einen hohen. Eine Bewertung, die nur einer der beiden beauftragt, wird vom anderen selten akzeptiert. Besser ist eine Bewertung, bei der beide Partner dieselben Informationen erhalten: gemeinsamer Termin, offene Annahmen, gleiche Unterlagen. So entsteht eine Zahl, auf die sich beide verständigen können, und teure Gegengutachten werden überflüssig.

Neutrale Bewertung für beide Partner: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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Auszahlung berechnen

Gehört das Haus beiden je zur Hälfte, erhält der weichende Partner grundsätzlich die Hälfte des Werts abzüglich der Hälfte der Restschuld:

PositionBeispiel
Verkehrswert des Hauses600.000 Euro
minus Restschuld250.000 Euro
Nettowert350.000 Euro
Anteil des weichenden Partners (50 %)175.000 Euro

Dazu kommen Fragen wie die Entlassung aus der Haftung für den Kredit, die Grunderwerbsteuer, die bei Übertragung zwischen Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung entfällt, und Notarkosten. Der Zugewinnausgleich kann das Ergebnis verändern, etwa wenn ein Partner zusätzlich andere Vermögenswerte hat.

Bewertung Scheidungsimmobilie Ulm: Wohngebiet in Ulm von oben
Wohngebiet in Ulm

Was die Bank bei der Übernahme prüft

Möchte ein Partner das Haus übernehmen, muss er die Auszahlung und meist den bestehenden Kredit allein finanzieren. Die Bank prüft Einkommen, Eigenkapital und den Beleihungswert der Immobilie. Der Beleihungswert liegt meist unter dem Verkehrswert. Klären Sie deshalb früh mit der Bank, ob eine Übernahme realistisch ist. Der weichende Partner sollte auf einer Haftungsentlassung bestehen, damit er für den Kredit nicht weiter einstehen muss.

Wann ein gerichtliches Gutachten nötig wird

Einigen sich die Partner nicht, kann das Familiengericht ein Sachverständigengutachten einholen. Das kostet Zeit und Geld, oft mehrere tausend Euro, und das Ergebnis ist für beide verbindlich. Viele Paare in Ulm nutzen deshalb zunächst eine neutrale Bewertung, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Erst wenn das scheitert, folgt das Gutachten.

Wie bewertet wird

Für Ein- und Zweifamilienhäuser kommt meist das Sachwertverfahren zum Einsatz, für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser das Vergleichswertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren. Der Sachverständige berücksichtigt Lage in Ulm, Grundstück, Bausubstanz, Modernisierungen und Energiewerte und gleicht das Ergebnis mit der aktuellen Nachfrage ab.

Unterlagen für die Bewertung

  • Grundbuchauszug mit beiden Eigentümern
  • Kaufvertrag oder Bauunterlagen
  • Pläne und Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Rechnungen für Modernisierungen während der Ehe
  • aktueller Darlehensstand

Wichtig für den Zugewinn: Investitionen in das Haus während der Ehe sollten mit Rechnungen belegt sein.

Übernehmen, verkaufen oder vermieten?

Neben der Übernahme durch einen Partner gibt es den gemeinsamen Verkauf und, seltener, die gemeinsame Vermietung. Der Verkauf ist oft die sauberste Lösung: Kredit wird abgelöst, der Erlös geteilt, beide sind frei. Die Vermietung setzt voraus, dass beide weiter gut zusammenarbeiten. Mehr dazu im Artikel Haus bei Trennung verkaufen in Ulm.

Gemeinsamer Verkauf: so gelingt er

Für einen gemeinsamen Verkauf müssen beide Partner Maklervertrag und Kaufvertrag unterschreiben. Hilfreich ist, wenn ein neutraler Makler die Kommunikation übernimmt und beide gleichzeitig informiert. So vermeiden Sie, dass Besichtigungen und Preisverhandlungen zur Belastungsprobe werden. Der Erlös wird nach dem Notartermin vom Notaranderkonto oder nach Vereinbarung aufgeteilt.

Gemeinsam verkaufen und fair teilen: Sprechen Sie mit uns.

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Steuern bei Übertragung und Verkauf

Die Übertragung des Hausanteils an den Ehepartner ist im Zusammenhang mit der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Für die Einkommensteuer kann die Übertragung gegen Ausgleich als Verkauf gelten. Steuerfrei bleibt sie, wenn der ausziehende Partner im Übertragungsjahr und den beiden Jahren davor im Haus gewohnt hat oder die Zehnjahresfrist abgelaufen ist. Mehr im Artikel Spekulationssteuer beim Hausverkauf.

Mediation und Einigung außerhalb des Gerichts

Viele Paare lösen die Frage nach dem Haus mit Unterstützung einer Mediation. Ein neutraler Mediator hilft, Interessen zu klären und eine Lösung zu finden, die beide tragen. Die Bewertung der Immobilie ist dabei eine wichtige Grundlage. Sie sollte vor den Gesprächen vorliegen, damit beide mit denselben Zahlen arbeiten. Eine Einigung wird anschließend notariell beurkundet, etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Wenn die Immobilie schon vor der Ehe bestand

Hat ein Partner das Haus in die Ehe mitgebracht, gehört es zu seinem Anfangsvermögen. Für den Zugewinn zählt dann nur die Wertsteigerung während der Ehe, bereinigt um die Inflation. Das erfordert zwei Bewertungen: zum Tag der Hochzeit und zum Stichtag der Scheidung. Für die rückwirkende Bewertung nutzt der Sachverständige Bodenrichtwerte und Vergleichsdaten aus dem damaligen Jahr. Haben beide Partner während der Ehe in das Haus investiert, etwa in einen Anbau, beeinflusst das den Ausgleich zusätzlich.

Wer bis zur Einigung im Haus wohnt

Oft bleibt ein Partner mit den Kindern im Haus, während der andere auszieht. Der ausgezogene Partner kann unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Kreditraten, Grundsteuer und Versicherung laufen weiter. Klären Sie früh, wer welche Kosten trägt, und halten Sie das schriftlich fest. Je länger die Phase dauert, desto wichtiger wird eine klare Lösung für das Haus.

Wenn Kinder im Haus leben

Für Kinder ist das Zuhause ein wichtiger Anker. Manche Eltern entscheiden sich deshalb, das Haus zu behalten, bis die Kinder die Schule beendet haben. Das kann eine gute Lösung sein, wenn die Finanzierung für einen Partner tragbar ist und beide gut kooperieren. Eine aktuelle Bewertung hilft, die Optionen nüchtern zu vergleichen. Wird später verkauft, gilt eine neue Bewertung zum Verkaufszeitpunkt.

Die Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das Gericht lässt ein Gutachten erstellen, und die Immobilie wird öffentlich versteigert. Erfahrungsgemäß liegen die Erlöse oft unter dem Marktwert, das Verfahren dauert lange und kostet Gebühren. Ein gemeinsamer Verkauf ist für beide Seiten meist günstiger. Mehr im Artikel Scheidungsimmobilie verkaufen.

Was den Wert in Ulm besonders beeinflusst

In Ulm prägen Stadtteil, Straßenbahnanbindung, Schulen und Ruhe den Wert stark. Ein Haus am Kuhberg oder in Söflingen spricht andere Käufer an als eine Doppelhaushälfte in Wiblingen oder eine Wohnung am Eselsberg. Ein Sachverständiger mit Ortskenntnis berücksichtigt diese Unterschiede. Für Paare ist das wichtig, weil schon kleine Abweichungen beim Wert große Unterschiede bei der Auszahlung bedeuten.

So läuft eine neutrale Bewertung bei Trennung ab

  1. Erstgespräch mit beidenWir klären, wofür der Wert gebraucht wird und welche Stichtage gelten.
  2. UnterlagenBeide Partner erhalten dieselbe Liste und sehen dieselben Dokumente.
  3. BesichtigungMöglichst in Anwesenheit beider oder mit vorheriger Absprache.
  4. AuswertungVerfahren und Annahmen werden offen dokumentiert.
  5. ErgebnisgesprächGemeinsam oder nacheinander, mit identischer Erklärung für beide.

Diese Transparenz ist der wichtigste Unterschied zu einer einseitig beauftragten Bewertung. Sie spart oft die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens.

Typische Fehler bei der Bewertung in der Trennung

  • Nur ein Partner beauftragt die Bewertung und hält Unterlagen zurück.
  • Investitionen während der Ehe werden nicht belegt.
  • Der falsche Stichtag wird angesetzt.
  • Die Restschuld wird mit dem Stand von vor Monaten gerechnet.
  • Die Finanzierbarkeit der Übernahme wird zu spät mit der Bank geklärt.

Eine sorgfältige Vorbereitung vermeidet diese Fehler und verkürzt die Phase der Unsicherheit für alle Beteiligten.

Haus, Unterhalt und Wohnvorteil

Bleibt ein Partner mietfrei im gemeinsamen Haus wohnen, berücksichtigen Gerichte das bei der Berechnung des Unterhalts als sogenannten Wohnvorteil. Dessen Höhe orientiert sich an der ersparten Miete, die wiederum vom Wert und der Lage der Immobilie abhängt. Auch hier hilft eine neutrale Bewertung, Diskussionen über die angemessene Miete zu verkürzen. Die genaue Berechnung übernehmen Anwältinnen und Anwälte für Familienrecht.

Weniger Provision, mehr für beide

Verkaufen Paare die gemeinsame Immobilie, teilen sie den Erlös. Bei Kronen Immobilien zahlen Sie 2,5 % statt 3,57 % Provision, das bleibt beiden Partnern zugute.

Unsere schlanke Struktur mit geringen Fixkosten macht das möglich. Wir informieren beide Partner gleichzeitig und bleiben neutral, vom Bewertungstermin bis zum Notar.

So unterstützt Kronen Immobilien

Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, bewertet Ihre Immobilie neutral und erklärt das Ergebnis beiden Partnern gemeinsam. Beim Verkauf übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Käufern. Mehr unter Immobilienbewertung Ulm.

Häufige Fragen

Welcher Stichtag gilt bei der Scheidung?

Für das Endvermögen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, für das Anfangsvermögen der Tag der Eheschließung.

Wer bezahlt die Bewertung?

Meist beide Partner gemeinsam. Bei einem gerichtlichen Gutachten entscheidet das Gericht über die Kosten.

Wie wird die Auszahlung berechnet?

Anteil am Verkehrswert abzüglich Anteil an der Restschuld, angepasst um den Zugewinnausgleich.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Partner übernimmt?

Nein, die Übertragung zwischen Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung ist befreit.

Was ist eine Haftungsentlassung?

Die Bank entlässt den ausziehenden Partner aus dem gemeinsamen Kredit.

Brauche ich ein gerichtliches Gutachten?

Nur wenn keine Einigung gelingt. Vorher hilft eine neutrale Bewertung.

Was kostet ein Gerichtsgutachten?

Oft mehrere tausend Euro und mehrere Monate Zeit.

Gehört ein geerbtes Haus zum Zugewinn?

Es gehört zum Anfangsvermögen. Ausgeglichen wird nur die Wertsteigerung während der Ehe.

Was passiert, wenn einer das Haus nicht finanzieren kann?

Dann ist meist der gemeinsame Verkauf die beste Lösung.

Können wir gemeinsam verkaufen, obwohl wir getrennt sind?

Ja, beide unterschreiben, und ein neutraler Makler übernimmt die Kommunikation.

Wie lange dauert eine Bewertung?

Termin vor Ort ein bis zwei Stunden, Ergebnis meist wenige Tage später.

Fällt Spekulationssteuer an?

Nur wenn der weichende Partner zu lange ausgezogen war und die Zehnjahresfrist noch läuft.

Was kostet der Verkauf mit Kronen Immobilien?

2,5 Prozent Provision für Verkäufer, fällig mit dem notariellen Kaufvertrag.

Kann eine Mediation helfen?

Ja, mit einer neutralen Bewertung als Grundlage finden viele Paare eine gemeinsame Lösung.

Was gilt, wenn das Haus schon vor der Ehe einem Partner gehörte?

Es zählt zu seinem Anfangsvermögen. Ausgeglichen wird nur die Wertsteigerung während der Ehe.

Muss der Partner im Haus eine Entschädigung zahlen?

Unter Umständen kann der ausgezogene Partner eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Die gerichtliche Versteigerung bei fehlender Einigung, oft unter Marktwert.

Brauchen wir zwei Bewertungen?

Wenn das Haus schon vor der Ehe bestand, oft ja: zum Hochzeitstag und zum Stichtag.

Müssen beide Partner bei der Besichtigung dabei sein?

Es ist hilfreich, aber nicht zwingend. Wichtig ist, dass beide dieselben Informationen erhalten.

Was ist der Wohnvorteil?

Der Vorteil, mietfrei im eigenen Haus zu wohnen. Er fließt in die Unterhaltsberechnung ein.

Ändert sich der Wert, wenn der Verkauf erst später erfolgt?

Ja. Für den Verkauf zählt der Wert zum Verkaufszeitpunkt, für den Zugewinn bleibt der Stichtag maßgeblich.

Wer sucht den Sachverständigen aus?

Am besten beide Partner gemeinsam. So akzeptieren beide das Ergebnis eher.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Als Immobilienmakler in Ulm und Immobilienmakler in Neu-Ulm begleitet das Team seit 1999 Eigentümer beim Verkauf, auch im Umland. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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