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Scheidung & Trennung

Immobilie bei Scheidung in Senden: Übernehmen und den Partner auszahlen

Kronen Immobilien · Stand 22.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Möchte ein Partner das gemeinsame Haus in Senden behalten, zahlt er den anderen aus. Grundlage ist der Verkehrswert abzüglich der Restschuld; der Nettowert wird nach den Eigentumsanteilen geteilt. Die Bank muss prüfen, ob der bleibende Partner den Kredit allein tragen kann, und den anderen aus der Haftung entlassen. Unter Ehepartnern ist die Übertragung grunderwerbsteuerfrei, der Notar beurkundet sie. Eine Übernahme lohnt sich, wenn die monatliche Belastung dauerhaft zum eigenen Einkommen passt.

So berechnet sich die Auszahlung

Die Auszahlung folgt einem einfachen Schema. Wichtig sind belastbare Zahlen für jeden Schritt:

SchrittWoher die Zahl kommt
Verkehrswert der Immobilieneutrale Bewertung durch einen Sachverständigen
minus Restschuld aller Darlehenaktuelle Bestätigung der Bank
gleich NettowertBasis für die Aufteilung
davon der Anteil des Partnerslaut Grundbuch, meist die Hälfte
plus oder minus vereinbarter Ausgleichetwa für unterschiedliche Eigenkapitalbeiträge

Bei Ehepaaren im gesetzlichen Güterstand fließt das Haus außerdem in den Zugewinnausgleich ein. Je nach übrigem Vermögen kann die Auszahlung für das Haus mit anderen Ausgleichsansprüchen verrechnet werden. Diese Gesamtrechnung erstellen Ihre Anwälte, die Bewertung der Immobilie ist dabei ein zentraler Baustein.

Was die Bank prüft

Für die Bank ändert sich mit der Übernahme die Sicherheit: Statt zwei Einkommen haftet nur noch eines. Deshalb prüft sie vor allem:

  • Einkommen und feste Ausgaben des bleibenden Partners, auch Unterhaltszahlungen
  • Höhe der neuen Gesamtschuld, also Restschuld plus Auszahlungsbetrag
  • Wert der Immobilie als Sicherheit
  • Eigenkapital, das der bleibende Partner einbringen kann

Erst wenn die Bank zustimmt und den ausziehenden Partner aus dem Darlehensvertrag entlässt, ist die Übernahme für beide sauber abgeschlossen. Holen Sie die Zusage der Bank ein, bevor Sie den Vertrag beim Notar unterschreiben.

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Fragen Sie neben Ihrer Hausbank auch andere Banken an. Eine Umschuldung kann günstiger sein, besonders wenn die Zinsbindung des alten Kredits bald endet.

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Wann sich die Übernahme lohnt

Spricht für ÜbernahmeSpricht für Verkauf
Kinder sollen im gewohnten Umfeld bleibenkeiner kann den Kredit allein tragen
tragbare Monatsrate mit einem EinkommenHaus ist für eine Person zu groß
Haus in gutem Zustand, wenig Sanierungsbedarfgrößere Modernisierungen stehen an
emotionale Bindung und langfristige Pläne vor Ortbeide möchten einen klaren Neustart

Rechnen Sie ehrlich: Neben der Rate kommen Nebenkosten, Rücklagen für Reparaturen und gegebenenfalls Unterhalt hinzu. Wird es dauerhaft zu knapp, ist ein Verkauf für beide oft die entspanntere Lösung. Wie ein gemeinsamer Verkauf gelingt, lesen Sie im Artikel Immobilie bei Scheidung verkaufen.

Die Übertragung beim Notar

Die Übertragung des Anteils wird notariell beurkundet. Im Vertrag regeln die Partner den Auszahlungsbetrag, den Zeitpunkt der Zahlung, die Übernahme der Schulden und den Übergang von Kosten und Lasten. Der Notar sorgt dafür, dass der ausziehende Partner sein Geld erhält, bevor er im Grundbuch gestrichen wird.

Unter Ehepartnern ist die Übertragung grunderwerbsteuerfrei, auch nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Bei unverheirateten Paaren fallen in Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Anteil an. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten.

Häuser in Senden: was sie für Familien attraktiv macht

In Senden und den Ortsteilen wie Wullenstetten, Ay oder Aufheim leben viele Familien in Ein- und Doppelhäusern mit Garten. Schulen, Kitas und die gute Anbindung an Neu-Ulm und Ulm sind Gründe, warum ein Elternteil nach der Trennung gern bleiben möchte.

Wenn doch verkauft wird, ist die Nachfrage solide. Familien und Pendler suchen gezielt in Senden. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilienmakler Senden.

Neutrale, kostenfreie Bewertung Ihres Hauses in Senden, als Grundlage für die Auszahlung.

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Die Auszahlung finanzieren: Möglichkeiten

WegPasst, wenn ...Bedenken Sie
Aufstockung beim bisherigen Kreditgeberdie Bank die Gesamtschuld mit einem Einkommen trägtKonditionen mit anderen Angeboten vergleichen
Umschuldung zu einer neuen Bankbessere Konditionen möglich sindVorfälligkeitsentschädigung beim alten Kredit
Eigene Ersparnissegenug Rücklagen vorhanden sindReserve für Reparaturen behalten
Unterstützung der FamilieEltern oder Verwandte helfen könnenSchenkung oder Darlehen sauber dokumentieren

Holen Sie mehrere Finanzierungsangebote ein, bevor Sie dem Partner eine Zusage geben. Eine vorläufige Finanzierungsbestätigung schafft Sicherheit für beide.

Zeitplan einer Übernahme

  1. Bewertungneutraler Wert durch einen Sachverständigen, etwa eine bis zwei Wochen
  2. BankgesprächeFinanzierung und Haftungsentlassung klären, zwei bis vier Wochen
  3. EinigungAuszahlungsbetrag, Termine und Kosten schriftlich festhalten
  4. NotarterminÜbertragung beurkunden, meist zwei bis vier Wochen nach Beauftragung
  5. Zahlung und GrundbuchAuszahlung an den Partner, danach Eintragung des neuen Alleineigentümers

Typische Fehler bei der Übernahme

  • Zu optimistisch rechnen: Rate, Nebenkosten, Rücklagen und Unterhalt müssen dauerhaft passen.
  • Ohne Haftungsentlassung übertragen: Dann bleibt der ausziehende Partner Mitschuldner bei der Bank.
  • Wert schätzen statt ermitteln: Eine neutrale Bewertung verhindert spätere Streitigkeiten.
  • Grunderwerbsteuer bei Unverheirateten vergessen: In Bayern fallen 3,5 Prozent auf den Anteil an.

Die Kinder und das Zuhause

Für viele Eltern ist der Wunsch, den Kindern das vertraute Zuhause zu erhalten, der wichtigste Grund für eine Übernahme. Prüfen Sie dabei auch die praktischen Fragen: Passen Größe, Garten und Kosten auf Dauer zu einem Haushalt mit einem Einkommen? Ist der Schulweg auch in einigen Jahren noch ideal? Manchmal ist eine kleinere Wohnung in Senden mit kurzen Wegen für den Alltag die entspanntere Lösung.

Begriffe kurz erklärt

BegriffBedeutung
VerkehrswertPreis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre
Restschuldnoch offener Betrag des Darlehens
HaftungsentlassungZustimmung der Bank, einen Darlehensnehmer aus dem Kredit zu entlassen
VermögensauseinandersetzungAufteilung des gemeinsamen Vermögens bei der Scheidung

Wenn die Übernahme nicht klappt: Plan B

Nicht jede Übernahme lässt sich finanzieren. Dann ist es gut, einen zweiten Weg vorbereitet zu haben: den gemeinsamen Verkauf. Je früher beide wissen, welche Variante realistisch ist, desto weniger Zeit und Geld geht verloren. Ein Verkauf an Dritte bringt in Senden in der Regel einen marktgerechten Preis, und beide erhalten ihren Anteil nach Ablösung des Kredits.

Manchmal hilft auch eine Zwischenlösung, etwa wenn ein Partner mit den Kindern noch bis zum Ende des Schuljahres bleibt und erst danach verkauft wird. Solche Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden.

Unterlagen für das Bankgespräch

UnterlageWozu
Gehaltsnachweise der letzten MonatePrüfung der Tragfähigkeit
Aufstellung der festen Ausgaben, inklusive UnterhaltHaushaltsrechnung der Bank
Bewertung der ImmobilieSicherheitenprüfung
bestehende DarlehensverträgeRestschuld und Konditionen
EigenkapitalnachweiseHöhe der Neufinanzierung

Mietfrei wohnen und Unterhalt

Wer nach der Trennung im gemeinsamen oder eigenen Haus bleibt, wohnt ohne Miete. Dieser Wohnvorteil wird beim Unterhalt in der Regel als Einkommen berücksichtigt. Umgekehrt können Zins und Tilgung, die der bleibende Partner zahlt, die Rechnung beeinflussen. Für die Entscheidung, ob eine Übernahme wirtschaftlich passt, sollten Sie diese Wechselwirkung kennen. Die genaue Berechnung übernimmt Ihr Anwalt. Wir liefern den Wert und eine realistische Vergleichsmiete als Grundlage.

Nach der Übernahme: das Haus allein tragen

Mit der Übernahme tragen Sie alle Kosten allein. Planen Sie neben der Rate auch Rücklagen für Reparaturen ein. Eine Faustregel sind ein bis zwei Prozent des Gebäudewerts pro Jahr, bei älteren Häusern eher mehr.

KostenartDarauf achten
DarlehensrateZinsbindung und Tilgung passend zum neuen Einkommen wählen
RücklageDach, Heizung, Fenster und Fassade altern weiter
NebenkostenGrundsteuer, Versicherungen, Energie, Müll und Wasser
VersicherungenGebäudeversicherung und Risikolebensversicherung anpassen
EnergieVerbrauch und mögliche Modernisierungen nach dem Energieausweis

Wenn die Zahlen auf Dauer zu knapp sind, ist ein Verkauf mit gutem Preis manchmal die stabilere Lösung, auch für die Kinder.

Beispiel aus Senden

Ein Paar trennt sich nach zwölf Jahren, das Doppelhaus in Senden gehört beiden je zur Hälfte. Die Frau möchte mit den beiden Kindern bleiben. Nach unserer Werteinschätzung und der Ablösung der Restschuld steht fest, welche Auszahlung ihr Partner erhält. Ihre Bank prüft das Einkommen und finanziert die Auszahlung und die Restschuld neu. Beim Notar wird der Anteil übertragen, gleichzeitig entlässt die Bank den Mann aus der Haftung. Vom ersten Gespräch bis zur Eintragung vergehen gut vier Monate.

So bereiten Sie das Gespräch mit Ihrem Partner vor

  • Fakten zuerst: Wert, Restschuld und monatliche Kosten auf einem Blatt zusammenfassen.
  • Wünsche benennen: Wer möchte was, und warum? Kinder, Arbeitsweg, Finanzen.
  • Varianten durchrechnen: Übernahme, Verkauf, Vermietung im Vergleich.
  • Frist setzen: Bis wann soll eine Entscheidung stehen?

Kronen Immobilien: neutrale Bewertung für beide

Für die Übernahme brauchen beide Partner einen Wert, dem sie vertrauen. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, bewertet neutral und erklärt beiden, wie der Wert zustande kommt. Entscheiden Sie sich am Ende doch für einen Verkauf, begleiten wir Sie für 2,5 Prozent Provision statt der üblichen 3,57 Prozent.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Auszahlung meines Ex-Partners?

Verkehrswert minus Restschuld ergibt den Nettowert. Davon erhält der Partner seinen Anteil laut Grundbuch, meist die Hälfte, zuzüglich oder abzüglich vereinbarter Ausgleiche.

Muss die Bank zustimmen, wenn ich das Haus übernehme?

Ja, wenn der Partner aus dem Kredit entlassen werden soll. Die Bank prüft, ob Sie die Gesamtschuld allein tragen können.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich den Anteil meines Ehepartners übernehme?

Unter Ehepartnern ist das grunderwerbsteuerfrei, auch nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Unverheiratete zahlen in Bayern 3,5 Prozent auf den Anteil.

Wer bewertet das Haus für die Auszahlung?

Am besten ein neutraler Sachverständiger, dem beide vertrauen. So vermeiden Sie Streit über Wunschpreise.

Was passiert, wenn ich die Auszahlung nicht finanzieren kann?

Dann ist meist ein gemeinsamer Verkauf die bessere Lösung. Der Erlös wird nach Ablösung des Kredits geteilt.

Wird das Haus beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Ja, bei Ehepaaren im gesetzlichen Güterstand gehört es zum Vermögen, das ausgeglichen wird. Die Gesamtrechnung erstellen Ihre Anwälte.

Wie lange dauert eine Übernahme mit Auszahlung?

Von der Bewertung bis zur Eintragung im Grundbuch meist zwei bis drei Monate, abhängig von Bank und Notar.

Wer zahlt den Notar bei der Übernahme?

Das vereinbaren die Partner. Häufig trägt der übernehmende Partner die Kosten, weil er Eigentümer wird.

Kann ich das Haus übernehmen und später verkaufen?

Ja. Beachten Sie aber die Spekulationsfrist: Für den übernommenen Anteil beginnt sie mit der Übernahme neu, wenn Sie nicht selbst darin wohnen.

Was ist, wenn mein Partner einen höheren Wert verlangt?

Ein neutrales Gutachten schafft eine gemeinsame Grundlage. Gelingt keine Einigung, entscheiden im Streitfall Anwälte oder ein Gericht, häufig auf Basis eines Gutachtens.

Muss ich den Partner sofort auszahlen?

Das ist Verhandlungssache. Üblich ist die Zahlung bei Eintragung im Grundbuch über den Notar, Ratenzahlungen sind möglich, aber riskanter für den ausziehenden Partner.

Kann die Bank die Übernahme ablehnen?

Ja, wenn das Einkommen für die Gesamtschuld nicht ausreicht. Dann helfen mehr Eigenkapital, ein Bürge oder eine andere Bank, sonst ist ein Verkauf sinnvoller.

Kann ich mit einem Elternteil gemeinsam übernehmen?

Ja, etwa wenn Eltern einen Teil finanzieren und als Miteigentümer oder Darlehensgeber auftreten. Lassen Sie die Gestaltung von Notar und Steuerberater prüfen.

Was passiert mit der Grundschuld bei der Übernahme?

Sie bleibt in der Regel bestehen und sichert weiter das Darlehen des bleibenden Partners. Bei einer Umschuldung wird sie an die neue Bank abgetreten oder neu bestellt.

Kann ich später einen neuen Partner ins Grundbuch eintragen lassen?

Ja, durch Übertragung eines Anteils beim Notar. Steuerliche Folgen wie Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer sollten vorher geprüft werden.

Bekomme ich als ausziehender Partner Zinsen auf meine Auszahlung?

Nur wenn das vereinbart ist, etwa bei späterer Zahlung. Üblich ist die Zahlung zur Eintragung über den Notar.

Wird mietfreies Wohnen beim Unterhalt angerechnet?

In der Regel ja, als sogenannter Wohnvorteil. Die Höhe und die Verrechnung mit Kreditraten bestimmt Ihr Anwalt.

Wie hoch sollte meine Rücklage für das Haus sein?

Als Orientierung ein bis zwei Prozent des Gebäudewerts pro Jahr, bei älteren Häusern mehr.

Muss ich Versicherungen nach der Übernahme ändern?

Ja, Versicherungsnehmer und Bezugsrechte sollten angepasst werden, etwa bei Gebäude- und Risikolebensversicherung.

Kann ich das Haus später verkaufen, wenn es mir zu viel wird?

Ja. Als Alleineigentümer entscheiden Sie selbst. Prüfen Sie dann die Spekulationsfrist für den übernommenen Anteil mit Ihrem Steuerberater.

Kann der Makler beim Gespräch mit meinem Partner dabei sein?

Ja, auf Wunsch erklären wir beiden die Bewertung und die möglichen Wege. Rechtliche Beratung bleibt Sache der Anwälte.

Wie lange dauert die Übernahme eines Hauses nach der Trennung?

Mit Bewertung, Bankzusage und Notar meist drei bis fünf Monate bis zur Eintragung im Grundbuch.

Brauche ich für die Übernahme einen Anwalt?

Empfehlenswert ist es, weil Unterhalt, Zugewinn und Haftung zusammenhängen. Den Vertrag selbst beurkundet der Notar.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Seit 1999 begleitet das Team Eigentümer in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland beim Verkauf. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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