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Erbschaft

Erbengemeinschaft und Immobilie in Senden: Wenn mehrere Erben sich einigen müssen

Kronen Immobilien · Stand 22.10.2026 · 11 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam. Über laufende Verwaltung entscheidet die Mehrheit nach Erbteilen, über einen Verkauf müssen alle zustimmen. Kosten und Einnahmen werden nach Erbquoten geteilt. Wer aussteigen möchte, kann seinen Erbteil notariell verkaufen, die Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht. Scheitert die Einigung, droht die Teilungsversteigerung, die meist weniger bringt als ein gemeinsamer Verkauf.

Was eine Erbengemeinschaft ist

Hinterlässt jemand mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Sie besteht so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Das Haus in Senden gehört dann allen Erben gemeinsam als Ganzes. Jeder Erbe hat einen Anteil am gesamten Nachlass, das Haus selbst bleibt ungeteilt.

Ziel einer Erbengemeinschaft ist die Auseinandersetzung: Der Nachlass wird aufgeteilt, und bei einer Immobilie geschieht das meist über einen Verkauf oder die Übernahme durch einen Erben.

Wer entscheidet was?

EntscheidungWer muss zustimmenBeispiele
Notwendige Erhaltungjeder Erbe alleinWasserrohrbruch, Sturmschaden, Frostschutz
Ordnungsgemäße VerwaltungMehrheit nach ErbteilenVermietung, Versicherung, laufende Reparaturen
Verkauf oder Belastungalle Erben gemeinsamKaufvertrag, neue Grundschuld

Die Mehrheit richtet sich nach der Größe der Erbteile. Wer zum Beispiel die Hälfte geerbt hat, kann von zwei Miterben mit je einem Viertel überstimmt werden, wenn es um die Verwaltung geht. Für den Verkauf gilt dagegen: Hier ist Einstimmigkeit nötig.

Kosten, Einnahmen und Nutzung

Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen und Kreditraten tragen die Erben im Verhältnis ihrer Erbteile. Genauso werden Mieteinnahmen verteilt. Wohnt ein Erbe allein im Haus, können die anderen unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Halten Sie solche Absprachen am besten schriftlich fest.

Ein gemeinsames Konto für die Hauskosten schafft Transparenz. So sieht jeder Erbe, welche Ausgaben anfallen, und Vorschüsse einzelner Erben lassen sich beim späteren Verkauf sauber ausgleichen.

Aussteigen aus der Erbengemeinschaft

Manche Erben möchten früher aussteigen, als sich alle auf einen Verkauf geeinigt haben. Es gibt mehrere Wege, die Erbengemeinschaft zu verlassen:

  • Erbteil verkaufen: Ein Erbe verkauft seinen Anteil am gesamten Nachlass, notariell beurkundet. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können.
  • Abschichtung: Ein Erbe scheidet gegen eine Abfindung aus, sein Anteil wächst den übrigen Erben zu. Wegen der Immobilie sollte ein Notar die Vereinbarung begleiten.
  • Übernahme durch einen Miterben: Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus. Die Übertragung unter Miterben ist bei der Erbauseinandersetzung grunderwerbsteuerfrei.
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Ein Erbteil lässt sich an Fremde oft nur mit deutlichem Abschlag verkaufen, weil der Käufer in die Erbengemeinschaft eintritt. Meist ist der gemeinsame Verkauf der Immobilie für alle wirtschaftlich besser.

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Gemeinsam verkaufen: so gelingt die Einigung

Die meisten Konflikte in Erbengemeinschaften drehen sich um zwei Fragen: Was ist das Haus wert? Und: Wer kümmert sich? Beides lässt sich lösen.

  1. Neutrale BewertungEin Sachverständiger ermittelt den Wert. Alle Erben erhalten dieselbe, nachvollziehbare Einschätzung.
  2. Gemeinsame Ziele festlegenMindestpreis, Zeitrahmen, Umgang mit dem Inventar, Verteilung des Erlöses.
  3. Einen Ansprechpartner bestimmenEin Makler oder ein Erbe koordiniert und informiert alle gleichzeitig.
  4. Vollmachten erteilenErben, die weiter weg wohnen, können einem Miterben eine notarielle Vollmacht geben.
  5. Gemeinsam beurkundenAlle Erben oder ihre Bevollmächtigten unterschreiben den Kaufvertrag. Der Erlös wird nach Quoten verteilt.

Wenn die Gespräche festgefahren sind

Eine Mediation kann festgefahrene Gespräche wieder in Gang bringen. Als letzter Schritt kann jeder Erbe die Teilungsversteigerung beantragen. Das Verfahren dauert oft lange, kann zeitweise eingestellt werden und führt meist zu einem geringeren Erlös als ein freier Verkauf.

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Immobilien in Senden: was Erben wissen sollten

Senden liegt an der Iller, südlich von Neu-Ulm, und ist mit Bahn und Bundesstraße gut an Ulm und Neu-Ulm angebunden. Im Zentrum finden sich viele Eigentumswohnungen, in den Ortsteilen wie Ay, Wullenstetten, Aufheim oder Witzighausen vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser. Das spricht Pendler, Familien und Kapitalanleger an.

Für Erbengemeinschaften ist das eine gute Ausgangslage: Für gepflegte Häuser und Wohnungen finden sich in der Regel zügig Interessenten. Wir haben in Senden bereits mehrere Wohnungen verkauft. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilienmakler Senden und unter Immobilie verkaufen in Senden.

Kronen Immobilien als neutraler Partner für Erben

Wir informieren alle Erben gleichzeitig und gleich ausführlich, legen jedes Angebot allen vor und dokumentieren jeden Schritt. Die Bewertung übernimmt Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger. Erben, die weiter weg wohnen, halten wir per E-Mail und Telefon auf dem Laufenden.

Als Verkäufer zahlen Sie bei uns 2,5 Prozent Provision statt der üblichen 3,57 Prozent. Bei einer Erbengemeinschaft profitiert jeder Miterbe anteilig von dieser Ersparnis.

Häufige Fragen

Kann ein Erbe den Verkauf des Hauses blockieren?

Ja, für den Verkauf müssen alle Erben zustimmen. Eine neutrale Bewertung oder das Angebot einer Auszahlung hilft oft. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung.

Wer zahlt die Kosten der geerbten Immobilie in Senden?

Alle Erben im Verhältnis ihrer Erbteile, also Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen und Kreditraten. Einnahmen wie Mieten werden genauso verteilt.

Darf ein Erbe allein im geerbten Haus wohnen?

Wenn die Miterben zustimmen. Häufig wird dafür eine Nutzungsentschädigung vereinbart. Halten Sie die Absprache schriftlich fest.

Kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Ja, notariell beurkundet. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können. An Fremde lässt sich ein Erbteil oft nur mit Abschlag verkaufen.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Miterbe das Haus übernimmt?

Bei der Aufteilung des Nachlasses unter Miterben ist die Übertragung grunderwerbsteuerfrei. Lassen Sie die Gestaltung vom Notar prüfen.

Was ist eine Abschichtung?

Ein Erbe scheidet gegen eine Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus, sein Anteil geht auf die übrigen Erben über. Bei Immobilien sollte ein Notar die Vereinbarung begleiten.

Wie lange dauert der Verkauf mit einer Erbengemeinschaft?

Sind sich alle einig und liegen die Unterlagen vor, oft wenige Wochen bis einige Monate. Die meiste Zeit kostet in der Regel die Einigung, deshalb lohnt sich eine frühe, neutrale Bewertung.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Seit 1999 begleitet das Team Eigentümer in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland beim Verkauf. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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