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Erbschaft

Erbimmobilie verkaufen in Ulm: Erbschein, Erbengemeinschaft, Steuern und Ablauf

Kronen Immobilien · Stand 22.10.2026 · 12 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Eine geerbte Immobilie in Ulm können Sie verkaufen, sobald die Erben im Grundbuch stehen. Dafür brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll; die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Gibt es mehrere Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Erbschaftsteuer fällt erst oberhalb der Freibeträge an (für Kinder 400.000 Euro). Liegt der Kauf durch den Erblasser weniger als zehn Jahre zurück, kann beim Verkauf Spekulationssteuer entstehen.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Ein Erbfall bringt Trauer und gleichzeitig viele Fristen und Formulare. Für die Immobilie in Ulm sollten Sie in den ersten Wochen vor allem drei Dinge im Blick behalten: den Nachweis Ihres Erbrechts, die Sicherung des Hauses oder der Wohnung und die laufenden Kosten.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament des Verstorbenen findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben. In Baden-Württemberg sind dafür seit 2018 die Amtsgerichte zuständig.
  • Ausschlagungsfrist beachten: Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, nachdem Sie davon erfahren haben. Das ist vor allem wichtig, wenn Schulden im Nachlass sein könnten.
  • Immobilie sichern: Informieren Sie die Gebäudeversicherung, prüfen Sie Heizung und Wasserleitungen und leeren Sie den Briefkasten. Ein leerstehendes Haus braucht im Winter besondere Aufmerksamkeit.
  • Laufende Kosten weiterzahlen: Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld bei Eigentumswohnungen und Kreditraten laufen weiter. Die Erben haften dafür gemeinsam.
Tipp für Erben

Legen Sie früh einen Ordner an, analog oder digital: Sterbeurkunde, Testament, Grundbuchauszug, Kontoauszüge zu den Hauskosten, Versicherungspolicen. Dieser Ordner spart Ihnen später beim Verkauf viel Zeit.

Erbschein oder Testament: der Nachweis für das Grundbuch

Verkaufen kann nur, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Nach einem Erbfall steht dort zunächst noch der Verstorbene. Die Erben lassen das Grundbuch deshalb berichtigen. Dafür akzeptiert das Grundbuchamt zwei Nachweise:

NachweisWann er reichtHinweis
Erbscheinimmer, wenn er erteilt istwird beim Nachlassgericht beantragt, kostet Gebühren und dauert oft einige Wochen
Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokollwenn die Erbfolge daraus eindeutig hervorgehtspart in vielen Fällen den Erbschein

Liegt nur ein handschriftliches Testament vor, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein. Die Grundbuchberichtigung selbst ist gebührenfrei, wenn Sie sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragen. Danach fallen Gebühren an.

Schon vor der Eintragung können Sie den Verkauf vorbereiten: Unterlagen sammeln, die Immobilie bewerten lassen und erste Gespräche mit einem Makler führen. Der notarielle Kaufvertrag wird dann unterschrieben, sobald der Nachweis vorliegt. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, verkauft in der Regel er, mit seinem Testamentsvollstreckerzeugnis.

Mehrere Erben: so funktioniert der Verkauf in der Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann allen Erben gemeinsam, als Ganzes. Für den Verkauf bedeutet das: Alle Miterben müssen zustimmen und den Kaufvertrag gemeinsam unterschreiben, auf Wunsch auch über eine Vollmacht.

Typische Wege zur Einigung

  • Gemeinsamer Verkauf: Der Erlös wird nach den Erbquoten verteilt. Das ist der häufigste und meist fairste Weg.
  • Ein Erbe übernimmt: Er zahlt die anderen aus. Grundlage ist ein Wert, den alle akzeptieren, idealerweise aus einer neutralen Bewertung.
  • Verkauf eines Erbteils: Ein Miterbe kann seinen Anteil am gesamten Nachlass verkaufen. Die übrigen Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht.

Wenn die Einigung schwierig wird

Als letzter Schritt kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Sie dauert oft lange, verursacht Kosten, und der Zuschlag liegt häufig unter dem Preis, der bei einem freien Verkauf möglich wäre. Deshalb lohnt sich fast immer der Versuch, gemeinsam zu verkaufen. Eine neutrale Bewertung und ein Ansprechpartner, der alle Erben gleich informiert, helfen dabei sehr.

So arbeiten wir mit Erbengemeinschaften

Alle Erben erhalten dieselben Informationen zur gleichen Zeit, etwa per E-Mail an alle. Angebote legen wir allen gemeinsam vor. So bleibt der Verkauf nachvollziehbar, auch wenn die Miterben in verschiedenen Städten wohnen.

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Ob Verkauf die richtige Wahl ist, hängt von Ihrer Situation ab. Diese Übersicht hilft bei der Entscheidung:

OptionPasst, wenn ...Bedenken Sie
Verkaufenmehrere Erben beteiligt sind, Sie selbst woanders leben oder Liquidität brauchenSpekulationsfrist prüfen, Erlös wird nach Erbquoten verteilt
VermietenSie die Immobilie langfristig als Kapitalanlage halten möchtenVermieterpflichten, Instandhaltung, Einigkeit aller Erben nötig
Selbst nutzenSie oder ein Miterbe in Ulm wohnen möchtenAuszahlung der Miterben, eventuell steuerliche Vorteile beim Familienheim

Gerade bei älteren Häusern in Ulm kommt eine weitere Frage hinzu: Lohnt eine Sanierung vor dem Verkauf? Meist bringen kleine Maßnahmen wie Räumung, Reinigung und kleinere Reparaturen mehr als eine aufwendige Modernisierung. Viele Käufer möchten selbst gestalten und kalkulieren die Sanierung ohnehin ein.

Steuern bei der Erbimmobilie: Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer

Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des gesamten Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Die persönlichen Freibeträge gelten je Erbe:

Verhältnis zum VerstorbenenFreibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder400.000 Euro
Enkel200.000 Euro
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, sonstige20.000 Euro

Für das Familienheim gibt es zusätzliche Befreiungen: Ehepartner und Kinder können die selbst bewohnte Immobilie unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben, wenn sie zehn Jahre selbst darin wohnen. Bei Kindern ist diese Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Wer vorher verkauft, verliert die Befreiung in der Regel rückwirkend.

Spekulationssteuer

Erben übernehmen beim Verkauf das Anschaffungsdatum des Verstorbenen. Liegen zwischen dessen Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn steuerfrei. Ist die Frist kürzer, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde.

Wichtig

Steuerliche Fragen hängen stark vom Einzelfall ab. Sprechen Sie vor dem Verkauf mit einem Steuerberater. Gern stellen wir den Kontakt aus unserem Netzwerk her.

Was ist die geerbte Immobilie wert?

Der Wert spielt beim Erben gleich mehrfach eine Rolle: für die Einigung unter Miterben, für die Erbschaftsteuer und für den Angebotspreis beim Verkauf. Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer nach eigenen, pauschalen Verfahren. Liegt dieser Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert, können Erben mit einem Gutachten eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen.

Für die Verkaufsentscheidung ist eine fundierte Einschätzung durch einen Sachverständigen hilfreich, der die Ulmer Lagen kennt. Bewertet wird je nach Objekt nach dem Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wertermittlung.

Kostenfreie Werteinschätzung für Ihre Erbimmobilie in Ulm durch Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger.

Kostenfrei beraten lassen

Der Verkauf Schritt für Schritt

  1. Erbrecht nachweisenErbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, danach Grundbuchberichtigung.
  2. Unterlagen sammelnGrundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan.
  3. Immobilie räumen und vorbereitenPersönliche Gegenstände sichern, Möbel verteilen oder entsorgen, kleine Mängel beheben.
  4. Bewertung und PreisstrategieEin realistischer Angebotspreis entscheidet über Tempo und Ergebnis.
  5. Vermarktung und BesichtigungenExposé, Ansprache vorgemerkter Käufer, Besichtigungen nur mit geprüfter Finanzierung.
  6. Notartermin und ÜbergabeAlle Erben unterschreiben oder erteilen Vollmacht. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt.

Den Energieausweis müssen auch Erben spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Ausgenommen sind eingetragene Baudenkmäler.

Besonderheiten beim Verkauf in Ulm

Ulm ist ein vielfältiger Markt: Altbauten und Denkmäler in der Innenstadt und am Galgenberg, viele Eigentumswohnungen rund um Universität und Kliniken, Familienhäuser in Stadtteilen wie Söflingen, Böfingen, Jungingen oder Gögglingen. Für Erben heißt das: Die passende Käufergruppe hängt stark von Lage und Objekt ab.

  • Grunderwerbsteuer: Käufer zahlen in Baden-Württemberg 5 Prozent, im bayerischen Neu-Ulm 3,5 Prozent. Viele Interessenten vergleichen beide Seiten der Donau.
  • Grundsteuer: Seit 2025 gilt in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell. Halten Sie den aktuellen Bescheid für Käufer bereit.
  • Denkmalschutz: Bei Baudenkmälern brauchen Umbauten eine Genehmigung. Für Käufer kann die Sanierung steuerlich interessant sein.

Mehr zu den einzelnen Lagen finden Sie auf unserer Seite Immobilienmakler Ulm und zum Beispiel unter Immobilie verkaufen in Ulm-Söflingen.

Wie Kronen Immobilien Erben unterstützt

Wir begleiten Erben in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland seit 1999. Die Bewertung übernimmt Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger. Alle Miterben werden gleich informiert, und wir koordinieren Räumung, Unterlagen, Besichtigungen und Notartermin.

Als Verkäufer zahlen Sie bei uns 2,5 Prozent Provision statt der üblichen 3,57 Prozent, fällig erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Gerade für Erbengemeinschaften ist das ein spürbarer Vorteil, weil jeder Miterbe davon profitiert.

Häufige Fragen

Wie lange haben Erben Zeit, über die Immobilie zu entscheiden?

Für die Ausschlagung der Erbschaft gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis. Für den Verkauf selbst können Sie sich Zeit lassen. Beachten Sie aber die kostenfreie Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren und die laufenden Kosten der Immobilie.

Kann ich die Erbimmobilie verkaufen, bevor der Erbschein vorliegt?

Vorbereiten ja: Bewertung, Unterlagen und Vermarktung können starten. Den Kaufvertrag unterschreiben und das Eigentum übertragen können Sie, sobald das Erbrecht nachgewiesen ist, durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Was passiert, wenn ein Miterbe dem Verkauf widerspricht?

Dann ist ein Verkauf der ganzen Immobilie zunächst blockiert. Häufig hilft eine neutrale Bewertung oder das Angebot, dass ein Miterbe die anderen auszahlt. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung, die meist einen geringeren Erlös bringt.

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich die Immobilie verkaufe?

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Erbes und Ihrem Freibetrag, unabhängig davon, ob Sie verkaufen. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Wer ein steuerfrei geerbtes Familienheim vor Ablauf von zehn Jahren verkauft, verliert diese Befreiung in der Regel.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?

Nur wenn zwischen dem Kauf durch den Verstorbenen und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie in dieser Zeit vermietet war oder leer stand. Lassen Sie das im Einzelfall von einem Steuerberater prüfen.

Lohnt es sich, das geerbte Haus vor dem Verkauf zu renovieren?

Meist lohnen sich Räumung, Reinigung und kleine Reparaturen. Große Sanierungen holen Erben über den Kaufpreis selten wieder herein, weil Käufer eigene Vorstellungen haben. Wir sagen Ihnen nach der Besichtigung ehrlich, was sich rechnet.

Was kostet ein Makler beim Verkauf einer Erbimmobilie in Ulm?

Bei Kronen Immobilien zahlen Sie als Verkäufer 2,5 Prozent Provision statt der verbreiteten 3,57 Prozent. Die Provision wird erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig. Die Werteinschätzung vorab ist kostenfrei.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Seit 1999 begleitet das Team Eigentümer in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland beim Verkauf. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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