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Unterlagen für den Hausverkauf in Neu-Ulm: Die vollständige Liste

Kronen Immobilien · Stand 26.10.2026 · 11 Min. Lesezeit

Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1)

Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien

Kurz beantwortet

Für den Verkauf eines Hauses in Neu-Ulm brauchen Sie vor allem: Grundbuchauszug vom Amtsgericht Neu-Ulm, Flurkarte, Baupläne mit Wohnflächenberechnung, Energieausweis und eine Liste der Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung dazu, bei Vermietung die Mietverträge. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Finanzierung der Käufer und verhindern Nachverhandlungen. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Makler in Neu-Ulm.

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug zeigt Eigentümer, Flurstück, Rechte Dritter in Abteilung II und Grundschulden in Abteilung III. Für Neu-Ulm führt das Amtsgericht Neu-Ulm das Grundbuch. Eigentümer erhalten einen Auszug auf Antrag, ein Makler mit Vollmacht ebenfalls. Käufer und deren Bank wollen einen aktuellen Auszug sehen, der nicht älter als drei Monate ist. Prüfen Sie dabei, ob alte Grundschulden oder Rechte gelöscht werden können.

Unterlagen für den Hausverkauf in Neu-Ulm: Wohngebiet in Neu-Ulm von oben
Wohngebiet in Neu-Ulm

Flurkarte und Lageplan

Die Flurkarte zeigt Grenzen, Gebäude und Nachbargrundstücke. Sie erhalten sie beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder online über das Geoportal Bayern. Für Grundstücke mit besonderer Form oder bei geplanter Teilung ist ein amtlicher Lageplan hilfreich.

Baupläne, Baugenehmigung und Wohnfläche

Grundrisse, Schnitte und Ansichten zeigen Käufern, wie das Haus aufgebaut ist. Die Baugenehmigung belegt, dass das Haus so gebaut werden durfte. Eine Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung ist wichtig, weil die Wohnfläche den Preis prägt. Fehlen Unterlagen, hilft die Bauakte beim Bauamt der Stadt Neu-Ulm oder beim Landratsamt, je nach Ortsteil. Einsicht erhalten Eigentümer und Bevollmächtigte.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ab der ersten Anzeige Pflicht. Prüfen Sie Gültigkeit und Art, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Ausführlich im Artikel Energieausweis beim Hausverkauf.

Liste der Modernisierungen

BauteilWas Sie notieren
DachJahr der Erneuerung, Dämmung
FensterJahr, Art der Verglasung
HeizungArt, Baujahr, Wartung
Elektrik und LeitungenJahr der Erneuerung
Bäder und KücheJahr, Ausstattung
Fassade, DämmungJahr, Material

Rechnungen sind ideal, eine Liste mit Jahreszahlen genügt aber oft schon. Sie zeigt Käufern, was sie erwarten können, und stützt Ihren Preis.

Zusätzliche Unterlagen bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
  • Stand der Erhaltungsrücklage
  • Beschlusssammlung
  • Verwalterbestellung, falls die Zustimmung des Verwalters nötig ist

Diese Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausverwaltung. Fordern Sie sie früh an, manche Verwaltungen brauchen einige Wochen.

Unterlagen Hausverkauf Neu-Ulm: Neu-Ulmer Wohnhäuser von oben
Neu-Ulm von oben

Unterlagen bei vermieteten Immobilien

Bei Vermietung brauchen Käufer Mietverträge mit Nachträgen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und einen Nachweis über die Kaution. Bei Mehrfamilienhäusern gehört eine Mieterliste dazu. Mehr im Artikel Vermietete Wohnung verkaufen.

Unterlagen bei Erbschaft, Trennung oder Betreuung

Verkaufen Erben, brauchen sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Verkauft ein Bevollmächtigter, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht nötig, ein Betreuer braucht den Betreuerausweis und später die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Bei Trennung müssen beide Eigentümer unterschreiben.

Weitere hilfreiche Dokumente

  • Grundsteuerbescheid
  • Gebäudeversicherung mit Schadenshistorie
  • Nachweis über Erschließungsbeiträge
  • Baulastenauskunft, falls vorhanden
  • Wartungsprotokolle für Heizung, Kamin, Photovoltaik
  • Schornsteinfegerprotokoll

Wo Sie Unterlagen in Neu-Ulm bekommen

UnterlageStelle
GrundbuchauszugAmtsgericht Neu-Ulm, Grundbuchamt
FlurkarteAmt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Geoportal Bayern
Bauakte, BaugenehmigungBauamt der Stadt Neu-Ulm oder Landratsamt Neu-Ulm
BebauungsplanStadt Neu-Ulm, Stadtplanung
EnergieausweisEnergieberater oder Architekt
Unterlagen der EigentümergemeinschaftHausverwaltung

Unterlagen fehlen? Wir besorgen sie mit Ihrer Vollmacht.

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Zeitplan: wann was nötig ist

Energieausweis und Grundbuchauszug sollten vor der ersten Anzeige vorliegen. Pläne, Wohnfläche und Modernisierungsliste brauchen Sie für das Exposé. Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft wollen Käufer vor ihrer Entscheidung sehen. Für den Notar werden zusätzlich die Personalausweise und gegebenenfalls Löschungsbewilligungen der Bank gebraucht. Planen Sie für das Zusammentragen zwei bis vier Wochen ein.

Gut vorbereitet verkaufen: Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenfrei.

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Unterlagen digital bereitstellen

Käufer und deren Banken arbeiten heute digital. Ein sauber benannter Online-Ordner mit allen Dokumenten spart Zeit und zeigt Professionalität. Wir scannen fehlende Papiere ein und stellen Käufern nach Prüfung ihrer Ernsthaftigkeit einen Zugang bereit.

Wenn wichtige Unterlagen fehlen

Gerade bei älteren Häusern fehlen oft Pläne oder Baugenehmigungen. Das ist kein Grund zur Sorge. Die Bauakte bei der Stadt Neu-Ulm oder beim Landratsamt enthält meist die genehmigten Pläne. Ist auch dort nichts zu finden, kann ein Architekt ein Aufmaß erstellen und die Wohnfläche neu berechnen. Für Anbauten ohne Genehmigung sollten Sie vor dem Verkauf klären, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Offene Fragen dazu sind ein häufiger Grund für Nachverhandlungen.

Wohnfläche richtig berechnen

Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Räume mit einer Höhe von weniger als einem Meter zählen nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte. Balkone und Terrassen werden meist zu einem Viertel angesetzt, Keller und Heizungsräume gar nicht. Weicht die angegebene Fläche deutlich von der tatsächlichen ab, kann der Käufer Ansprüche geltend machen. Eine saubere Berechnung schützt Sie.

Wie Käufer und Banken Unterlagen prüfen

Banken der Käufer verlangen vor der Finanzierungszusage Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne, Wohnfläche, Baubeschreibung, Fotos und bei Wohnungen die Teilungserklärung. Fehlt etwas, verzögert sich die Zusage. Viele Banken lassen die Immobilie zusätzlich von einem eigenen Gutachter bewerten. Vollständige Unterlagen machen diesen Termin kurz und unkompliziert.

Rechte im Grundbuch verstehen

AbteilungInhaltBedeutung für den Verkauf
BestandsverzeichnisFlurstück, Lage, Größebeschreibt das Grundstück
Abteilung IEigentümerwer verkaufen darf
Abteilung IILasten und BeschränkungenWegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, Vorkaufsrecht
Abteilung IIIGrundschulden, Hypothekenwerden meist aus dem Kaufpreis abgelöst

Alte Rechte, die keine Bedeutung mehr haben, lassen sich oft löschen. Das erleichtert den Verkauf.

Unterlagen sicher weitergeben

Grundbuchauszüge und Mietverträge enthalten persönliche Daten. Geben Sie Unterlagen erst an ernsthafte Interessenten weiter, idealerweise über einen geschützten Online-Ordner. Ein Makler prüft vorher, ob der Interessent finanziell in der Lage ist zu kaufen. So bleiben Ihre Daten geschützt.

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

  1. Bestand prüfenWas liegt zu Hause vor? Ordner mit Kaufvertrag, Plänen und Rechnungen durchsehen.
  2. Grundbuch und FlurkarteAktuelle Auszüge anfordern.
  3. EnergieausweisGültigkeit prüfen oder neu beauftragen.
  4. Pläne und WohnflächeFehlende Pläne aus der Bauakte holen, Wohnfläche prüfen.
  5. Unterlagen der VerwaltungBei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Abrechnungen anfordern.
  6. ModernisierungslisteErneuerungen mit Jahreszahl zusammenstellen.

Mit dieser Reihenfolge haben Sie nach wenigen Wochen alles beisammen, was Käufer und Banken erwarten.

Besonderheiten in den Neu-Ulmer Stadtteilen

Neu-Ulm hat viele Stadtteile mit eigener Geschichte. Pfuhl, Burlafingen, Finningen, Reutti, Gerlenhofen, Holzschwang, Steinheim und Jedelhausen waren früher selbstständige Gemeinden. Bauakten älterer Häuser können deshalb an unterschiedlichen Stellen archiviert sein. In Neubaugebieten wie in Ludwigsfeld oder Offenhausen gibt es dagegen oft vollständige digitale Unterlagen beim Bauträger. Wir kennen die Wege und wissen, wo welche Akte liegt. Mehr zu den Stadtteilen unter Immobilienmakler Neu-Ulm.

Was ins Exposé gehört und was nicht

Ins Exposé gehören Beschreibung, Fotos, Grundrisse, Lage, Energiekennwerte, Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche sowie die wichtigsten Modernisierungen. Persönliche Daten wie Name, Kontoverbindung oder Kreditstand gehören nicht hinein. Grundbuchauszug und Teilungserklärung geben wir erst ernsthaften Interessenten nach Prüfung. So bleibt Ihre Privatsphäre gewahrt, und Käufer erhalten alles, was sie für eine Entscheidung brauchen.

Unterlagen für den Notartermin

Für den Kaufvertrag braucht der Notar die Personalien beider Seiten, die Grundbuchdaten, Angaben zu Grundschulden und Löschungen, zu mitverkauftem Inventar und zum Übergabetermin. Bei Wohnungen kommen Angaben zum Hausgeld und zur Erhaltungsrücklage dazu. Wir liefern dem Notar alle Informationen und prüfen den Vertragsentwurf mit Ihnen. Mehr dazu im Artikel Haus verkaufen trotz Kredit.

Photovoltaik, Wärmepumpe und Verträge

Hat Ihr Haus eine Photovoltaikanlage, gehören Anmeldung beim Netzbetreiber, Eintrag im Marktstammdatenregister, Einspeisevertrag und Rechnungen dazu. Bei gepachteten Anlagen oder Mietspeichern müssen die Verträge auf den Käufer übergehen. Für Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik legen Sie Wartungsnachweise und Bedienungsanleitungen bereit. Käufer schätzen diese Technik, wenn sie gut dokumentiert ist.

Versicherungen beim Verkauf

Die Wohngebäudeversicherung geht mit dem Eigentumswechsel auf den Käufer über, er kann sie innerhalb eines Monats kündigen. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Verkauf. Käufer fragen oft nach früheren Schäden, etwa durch Leitungswasser oder Sturm. Eine kurze Übersicht der Schadenshistorie und ihrer Behebung schafft Transparenz und schützt Sie vor späteren Vorwürfen.

Originale, Kopien und digitale Fassungen

Für den Verkauf genügen in der Regel Kopien oder Scans. Originale wie den alten Kaufvertrag, Baugenehmigungen und Rechnungen behalten Sie, bis der Verkauf abgeschlossen ist. Nach der Übergabe erhält der Käufer die Unterlagen, die zum Haus gehören, etwa Pläne, Bedienungsanleitungen und Wartungsnachweise. Einen Satz Kopien bewahren Sie für Ihre Steuerunterlagen auf.

Komplettservice zu fairer Provision

Wir beschaffen fehlende Unterlagen, prüfen alles und bereiten den Verkauf vor. Als Verkäufer zahlen Sie dafür bei Kronen Immobilien 2,5 % statt 3,57 % Provision.

Unsere geringen Fixkosten und digitale Abläufe machen das möglich. Unterlagen stellen wir Käufern und deren Banken in einem digitalen Ordner bereit.

So unterstützt Kronen Immobilien

Mit Ihrer Vollmacht besorgen wir Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte und Unterlagen der Verwaltung, prüfen sie auf Lücken und stellen sie Käufern bereit. Mehr unter Haus verkaufen in Neu-Ulm.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne mit Wohnfläche, Energieausweis und Modernisierungsliste.

Wo bekomme ich den Grundbuchauszug in Neu-Ulm?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Neu-Ulm.

Was mache ich, wenn Baupläne fehlen?

Einsicht in die Bauakte beim Bauamt oder Landratsamt nehmen.

Welche Unterlagen braucht man bei einer Wohnung?

Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Rücklage.

Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?

Käufer und Banken erwarten meist höchstens drei Monate.

Brauche ich einen Erbschein?

Bei Erbschaft ja, oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Was brauche ich bei vermieteten Immobilien?

Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Kautionsnachweis.

Wie lange dauert das Zusammentragen?

Meist zwei bis vier Wochen.

Kann der Makler Unterlagen besorgen?

Ja, mit Ihrer Vollmacht.

Wer stellt die Flurkarte aus?

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Welche Unterlagen braucht der Notar?

Personalausweise, Grundbuchdaten und gegebenenfalls Löschungsbewilligungen der Bank.

Was kostet der Verkauf mit Kronen Immobilien?

2,5 Prozent Provision für Verkäufer, fällig mit dem notariellen Kaufvertrag.

Was tun, wenn die Baugenehmigung fehlt?

In der Bauakte nachsehen und bei Bedarf eine nachträgliche Genehmigung prüfen.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Nach Wohnflächenverordnung, Balkone meist zu einem Viertel, Dachschrägen anteilig.

Prüft die Bank des Käufers die Unterlagen?

Ja, vor der Finanzierungszusage, oft mit eigenem Gutachter.

Was steht in Abteilung II des Grundbuchs?

Lasten wie Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte.

Wo liegen Bauakten älterer Häuser in Neu-Ulmer Stadtteilen?

Oft bei der Stadt Neu-Ulm, teils noch in Archiven der früheren Gemeinden. Wir kennen die Wege.

Was gehört nicht ins Exposé?

Persönliche Daten, Kontoverbindungen und der Kreditstand.

Was passiert mit der Gebäudeversicherung?

Sie geht auf den Käufer über, der sie innerhalb eines Monats kündigen kann.

Brauche ich Originale für den Verkauf?

Meist genügen Kopien oder Scans. Originale gehen nach der Übergabe an den Käufer.

Was passiert mit Unterlagen nach dem Verkauf?

Unterlagen zum Haus gehen an den Käufer, Kopien behalten Sie für Ihre Steuerunterlagen.

Muss ich die Unterlagen selbst beschaffen?

Nein, mit Ihrer Vollmacht übernimmt das der Makler.

Welche Unterlagen braucht man bei einer Photovoltaikanlage?

Anmeldung beim Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Einspeisevertrag und Rechnungen.

Brauche ich eine Baulastenauskunft in Neu-Ulm?

In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis, Rechte stehen im Grundbuch.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Als Immobilienmakler in Ulm und Immobilienmakler in Neu-Ulm begleitet das Team seit 1999 Eigentümer beim Verkauf, auch im Umland. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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