Energieausweis beim Hausverkauf in Ulm: Pflichten und typische Fehler
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Pflichtangaben in der Anzeige, Ausnahmen und Kosten: was Verkäufer in Ulm zum Energieausweis wissen müssen.
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Unterlagen
Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien
Für den Verkauf eines Hauses in Neu-Ulm brauchen Sie vor allem: Grundbuchauszug vom Amtsgericht Neu-Ulm, Flurkarte, Baupläne mit Wohnflächenberechnung, Energieausweis und eine Liste der Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung dazu, bei Vermietung die Mietverträge. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Finanzierung der Käufer und verhindern Nachverhandlungen. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Makler in Neu-Ulm.
Der Grundbuchauszug zeigt Eigentümer, Flurstück, Rechte Dritter in Abteilung II und Grundschulden in Abteilung III. Für Neu-Ulm führt das Amtsgericht Neu-Ulm das Grundbuch. Eigentümer erhalten einen Auszug auf Antrag, ein Makler mit Vollmacht ebenfalls. Käufer und deren Bank wollen einen aktuellen Auszug sehen, der nicht älter als drei Monate ist. Prüfen Sie dabei, ob alte Grundschulden oder Rechte gelöscht werden können.

Die Flurkarte zeigt Grenzen, Gebäude und Nachbargrundstücke. Sie erhalten sie beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder online über das Geoportal Bayern. Für Grundstücke mit besonderer Form oder bei geplanter Teilung ist ein amtlicher Lageplan hilfreich.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten zeigen Käufern, wie das Haus aufgebaut ist. Die Baugenehmigung belegt, dass das Haus so gebaut werden durfte. Eine Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung ist wichtig, weil die Wohnfläche den Preis prägt. Fehlen Unterlagen, hilft die Bauakte beim Bauamt der Stadt Neu-Ulm oder beim Landratsamt, je nach Ortsteil. Einsicht erhalten Eigentümer und Bevollmächtigte.
Der Energieausweis ist ab der ersten Anzeige Pflicht. Prüfen Sie Gültigkeit und Art, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Ausführlich im Artikel Energieausweis beim Hausverkauf.
| Bauteil | Was Sie notieren |
|---|---|
| Dach | Jahr der Erneuerung, Dämmung |
| Fenster | Jahr, Art der Verglasung |
| Heizung | Art, Baujahr, Wartung |
| Elektrik und Leitungen | Jahr der Erneuerung |
| Bäder und Küche | Jahr, Ausstattung |
| Fassade, Dämmung | Jahr, Material |
Rechnungen sind ideal, eine Liste mit Jahreszahlen genügt aber oft schon. Sie zeigt Käufern, was sie erwarten können, und stützt Ihren Preis.
Diese Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausverwaltung. Fordern Sie sie früh an, manche Verwaltungen brauchen einige Wochen.

Bei Vermietung brauchen Käufer Mietverträge mit Nachträgen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und einen Nachweis über die Kaution. Bei Mehrfamilienhäusern gehört eine Mieterliste dazu. Mehr im Artikel Vermietete Wohnung verkaufen.
Verkaufen Erben, brauchen sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Verkauft ein Bevollmächtigter, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht nötig, ein Betreuer braucht den Betreuerausweis und später die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Bei Trennung müssen beide Eigentümer unterschreiben.
| Unterlage | Stelle |
|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Neu-Ulm, Grundbuchamt |
| Flurkarte | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Geoportal Bayern |
| Bauakte, Baugenehmigung | Bauamt der Stadt Neu-Ulm oder Landratsamt Neu-Ulm |
| Bebauungsplan | Stadt Neu-Ulm, Stadtplanung |
| Energieausweis | Energieberater oder Architekt |
| Unterlagen der Eigentümergemeinschaft | Hausverwaltung |
Unterlagen fehlen? Wir besorgen sie mit Ihrer Vollmacht.
Jetzt Kontakt aufnehmenEnergieausweis und Grundbuchauszug sollten vor der ersten Anzeige vorliegen. Pläne, Wohnfläche und Modernisierungsliste brauchen Sie für das Exposé. Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft wollen Käufer vor ihrer Entscheidung sehen. Für den Notar werden zusätzlich die Personalausweise und gegebenenfalls Löschungsbewilligungen der Bank gebraucht. Planen Sie für das Zusammentragen zwei bis vier Wochen ein.
Gut vorbereitet verkaufen: Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenfrei.
Jetzt Kontakt aufnehmenKäufer und deren Banken arbeiten heute digital. Ein sauber benannter Online-Ordner mit allen Dokumenten spart Zeit und zeigt Professionalität. Wir scannen fehlende Papiere ein und stellen Käufern nach Prüfung ihrer Ernsthaftigkeit einen Zugang bereit.
Gerade bei älteren Häusern fehlen oft Pläne oder Baugenehmigungen. Das ist kein Grund zur Sorge. Die Bauakte bei der Stadt Neu-Ulm oder beim Landratsamt enthält meist die genehmigten Pläne. Ist auch dort nichts zu finden, kann ein Architekt ein Aufmaß erstellen und die Wohnfläche neu berechnen. Für Anbauten ohne Genehmigung sollten Sie vor dem Verkauf klären, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Offene Fragen dazu sind ein häufiger Grund für Nachverhandlungen.
Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Räume mit einer Höhe von weniger als einem Meter zählen nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte. Balkone und Terrassen werden meist zu einem Viertel angesetzt, Keller und Heizungsräume gar nicht. Weicht die angegebene Fläche deutlich von der tatsächlichen ab, kann der Käufer Ansprüche geltend machen. Eine saubere Berechnung schützt Sie.
Banken der Käufer verlangen vor der Finanzierungszusage Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne, Wohnfläche, Baubeschreibung, Fotos und bei Wohnungen die Teilungserklärung. Fehlt etwas, verzögert sich die Zusage. Viele Banken lassen die Immobilie zusätzlich von einem eigenen Gutachter bewerten. Vollständige Unterlagen machen diesen Termin kurz und unkompliziert.
| Abteilung | Inhalt | Bedeutung für den Verkauf |
|---|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Flurstück, Lage, Größe | beschreibt das Grundstück |
| Abteilung I | Eigentümer | wer verkaufen darf |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen | Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, Vorkaufsrecht |
| Abteilung III | Grundschulden, Hypotheken | werden meist aus dem Kaufpreis abgelöst |
Alte Rechte, die keine Bedeutung mehr haben, lassen sich oft löschen. Das erleichtert den Verkauf.
Grundbuchauszüge und Mietverträge enthalten persönliche Daten. Geben Sie Unterlagen erst an ernsthafte Interessenten weiter, idealerweise über einen geschützten Online-Ordner. Ein Makler prüft vorher, ob der Interessent finanziell in der Lage ist zu kaufen. So bleiben Ihre Daten geschützt.
Mit dieser Reihenfolge haben Sie nach wenigen Wochen alles beisammen, was Käufer und Banken erwarten.
Neu-Ulm hat viele Stadtteile mit eigener Geschichte. Pfuhl, Burlafingen, Finningen, Reutti, Gerlenhofen, Holzschwang, Steinheim und Jedelhausen waren früher selbstständige Gemeinden. Bauakten älterer Häuser können deshalb an unterschiedlichen Stellen archiviert sein. In Neubaugebieten wie in Ludwigsfeld oder Offenhausen gibt es dagegen oft vollständige digitale Unterlagen beim Bauträger. Wir kennen die Wege und wissen, wo welche Akte liegt. Mehr zu den Stadtteilen unter Immobilienmakler Neu-Ulm.
Ins Exposé gehören Beschreibung, Fotos, Grundrisse, Lage, Energiekennwerte, Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche sowie die wichtigsten Modernisierungen. Persönliche Daten wie Name, Kontoverbindung oder Kreditstand gehören nicht hinein. Grundbuchauszug und Teilungserklärung geben wir erst ernsthaften Interessenten nach Prüfung. So bleibt Ihre Privatsphäre gewahrt, und Käufer erhalten alles, was sie für eine Entscheidung brauchen.
Für den Kaufvertrag braucht der Notar die Personalien beider Seiten, die Grundbuchdaten, Angaben zu Grundschulden und Löschungen, zu mitverkauftem Inventar und zum Übergabetermin. Bei Wohnungen kommen Angaben zum Hausgeld und zur Erhaltungsrücklage dazu. Wir liefern dem Notar alle Informationen und prüfen den Vertragsentwurf mit Ihnen. Mehr dazu im Artikel Haus verkaufen trotz Kredit.
Hat Ihr Haus eine Photovoltaikanlage, gehören Anmeldung beim Netzbetreiber, Eintrag im Marktstammdatenregister, Einspeisevertrag und Rechnungen dazu. Bei gepachteten Anlagen oder Mietspeichern müssen die Verträge auf den Käufer übergehen. Für Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik legen Sie Wartungsnachweise und Bedienungsanleitungen bereit. Käufer schätzen diese Technik, wenn sie gut dokumentiert ist.
Die Wohngebäudeversicherung geht mit dem Eigentumswechsel auf den Käufer über, er kann sie innerhalb eines Monats kündigen. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Verkauf. Käufer fragen oft nach früheren Schäden, etwa durch Leitungswasser oder Sturm. Eine kurze Übersicht der Schadenshistorie und ihrer Behebung schafft Transparenz und schützt Sie vor späteren Vorwürfen.
Für den Verkauf genügen in der Regel Kopien oder Scans. Originale wie den alten Kaufvertrag, Baugenehmigungen und Rechnungen behalten Sie, bis der Verkauf abgeschlossen ist. Nach der Übergabe erhält der Käufer die Unterlagen, die zum Haus gehören, etwa Pläne, Bedienungsanleitungen und Wartungsnachweise. Einen Satz Kopien bewahren Sie für Ihre Steuerunterlagen auf.
Wir beschaffen fehlende Unterlagen, prüfen alles und bereiten den Verkauf vor. Als Verkäufer zahlen Sie dafür bei Kronen Immobilien 2,5 % statt 3,57 % Provision.
Unsere geringen Fixkosten und digitale Abläufe machen das möglich. Unterlagen stellen wir Käufern und deren Banken in einem digitalen Ordner bereit.
Mit Ihrer Vollmacht besorgen wir Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte und Unterlagen der Verwaltung, prüfen sie auf Lücken und stellen sie Käufern bereit. Mehr unter Haus verkaufen in Neu-Ulm.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne mit Wohnfläche, Energieausweis und Modernisierungsliste.
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Neu-Ulm.
Einsicht in die Bauakte beim Bauamt oder Landratsamt nehmen.
Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Rücklage.
Käufer und Banken erwarten meist höchstens drei Monate.
Bei Erbschaft ja, oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Kautionsnachweis.
Meist zwei bis vier Wochen.
Ja, mit Ihrer Vollmacht.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Personalausweise, Grundbuchdaten und gegebenenfalls Löschungsbewilligungen der Bank.
2,5 Prozent Provision für Verkäufer, fällig mit dem notariellen Kaufvertrag.
In der Bauakte nachsehen und bei Bedarf eine nachträgliche Genehmigung prüfen.
Nach Wohnflächenverordnung, Balkone meist zu einem Viertel, Dachschrägen anteilig.
Ja, vor der Finanzierungszusage, oft mit eigenem Gutachter.
Lasten wie Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte.
Oft bei der Stadt Neu-Ulm, teils noch in Archiven der früheren Gemeinden. Wir kennen die Wege.
Persönliche Daten, Kontoverbindungen und der Kreditstand.
Sie geht auf den Käufer über, der sie innerhalb eines Monats kündigen kann.
Meist genügen Kopien oder Scans. Originale gehen nach der Übergabe an den Käufer.
Unterlagen zum Haus gehen an den Käufer, Kopien behalten Sie für Ihre Steuerunterlagen.
Nein, mit Ihrer Vollmacht übernimmt das der Makler.
Anmeldung beim Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Einspeisevertrag und Rechnungen.
In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis, Rechte stehen im Grundbuch.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Pflichtangaben in der Anzeige, Ausnahmen und Kosten: was Verkäufer in Ulm zum Energieausweis wissen müssen.
Was in den ersten Wochen zu tun ist, welche Rolle Pflichtteil und Kredit spielen und wie Erben in Neu-Ulm gut vorbereitet verkaufen.
Wie der Notar den Kredit beim Verkauf ablöst, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und welche Alternativen es gibt.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir prüfen Ihre Unterlagen und besorgen, was fehlt.


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