Maklerprovision in Ulm und Neu-Ulm: Wer zahlt was, und wie Verkäufer sparen
Was das Gesetz seit 2020 regelt, welche Provision in der Region üblich ist, wann sie fällig wird und welche Leistungen enthalten sein sollten.
Ratgeber › Finanzierung
FinanzierungEin Haus mit laufendem Kredit lässt sich in Neu-Ulm problemlos verkaufen. Der Notar holt die Ablösesumme bei der Bank ein, der Käufer zahlt diesen Teil direkt an die Bank, den Rest erhalten Sie. Danach wird die Grundschuld gelöscht. Läuft die Zinsbindung noch, verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ist das Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie es mit sechs Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen. Alternativen sind ein Pfandtausch auf eine neue Immobilie oder die Übernahme der Grundschuld durch den Käufer.
Für Sie als Verkäufer ist dieser Ablauf sicher: Die Bank gibt die Grundschuld erst frei, wenn sie ihr Geld hat, und der Käufer zahlt erst, wenn die Freigabe gesichert ist. Diese Abwicklung ist Alltag beim Notar.
Hat Ihr Darlehen eine feste Zinsbindung und lösen Sie es vorher ab, entgehen der Bank Zinsen. Dafür darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Beim Verkauf des Hauses haben Sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Ablösung, die Bank muss also zustimmen, kann aber diese Entschädigung berechnen.
| Situation | Vorfälligkeitsentschädigung |
|---|---|
| Zinsbindung läuft noch, Ablösung wegen Verkauf | in der Regel ja |
| Zinsbindung endet in Kürze | Ablösung zum Ende der Zinsbindung entschädigungsfrei |
| Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt | Kündigung mit sechs Monaten Frist, entschädigungsfrei |
| variables Darlehen | in der Regel entschädigungsfrei kündbar |
Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und dem aktuellen Zinsniveau ab. Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich geben und prüfen Sie sie. Verbraucherzentralen bieten dafür eine Überprüfung an.
Endet Ihre Zinsbindung in einigen Monaten, kann es sich lohnen, den Notartermin oder die Fälligkeit des Kaufpreises darauf abzustimmen. Wir planen den Verkauf gern mit Blick auf diesen Termin.
Bevor Sie verkaufen, lohnt eine einfache Rechnung. So wissen Sie, mit welchem Betrag Sie für den nächsten Schritt planen können:
| Position | Woher die Zahl kommt |
|---|---|
| erwarteter Kaufpreis | Bewertung durch einen Sachverständigen |
| minus Restschuld | Bestätigung der Bank |
| minus Vorfälligkeitsentschädigung | Berechnung der Bank |
| minus Maklerprovision | bei Kronen Immobilien 2,5 Prozent |
| minus Kosten für Grundschuldlöschung | Notar und Grundbuch, meist geringer Betrag |
| gleich Erlös für Sie | Grundlage für Ihre weitere Planung |
In Neu-Ulm suchen Familien und Pendler Häuser in Stadtteilen wie Pfuhl, Offenhausen oder Burlafingen, Anleger vor allem Wohnungen im Zentrum und im Wiley. Käufer zahlen in Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, auf der Ulmer Seite 5 Prozent. Auch das hilft beim Verkauf. Mehr zur Stadt auf unserer Seite Immobilienmakler Neu-Ulm.
Banken berechnen die Entschädigung nach anerkannten Methoden. Vereinfacht vergleichen sie die Zinsen, die sie bis zum Ende der Zinsbindung erhalten hätten, mit den Erträgen, die sie mit dem zurückgezahlten Geld heute erzielen können. Abgezogen werden ersparte Verwaltungskosten und das ersparte Risiko.
Prüfen lassen können Sie die Berechnung zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Fehler sind keine Seltenheit.
Viele Darlehensverträge erlauben jährliche Sondertilgungen. Wer sie vor dem Verkauf noch nutzt, senkt die Restschuld und damit die Basis für die Entschädigung. Prüfen Sie auch, ob mehrere Darlehen bestehen, etwa ein KfW-Kredit und ein Bankdarlehen. Für jedes gelten eigene Regeln, manche lassen sich ohne Entschädigung ablösen.
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| vor der Vermarktung | Restschuld und Entschädigung bei der Bank erfragen |
| bei Vertragsentwurf | Notar erhält Kontaktdaten der Bank und Darlehensnummern |
| nach Beurkundung | Notar fordert Löschungsbewilligung und Ablösebetrag an |
| Fälligkeit des Kaufpreises | Käufer zahlt Ablösebetrag an die Bank, den Rest an Sie |
| nach Zahlung | Löschung der Grundschuld, Übergabe an den Käufer |
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Grundschuld | Sicherheit der Bank im Grundbuch |
| Löschungsbewilligung | Erklärung der Bank, dass die Grundschuld gelöscht werden darf |
| Treuhandauflage | Bedingung der Bank an den Notar, die Bewilligung erst nach Zahlung zu verwenden |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Ausgleich für entgangene Zinsen bei vorzeitiger Rückzahlung |
| Pfandtausch | Übertragung der Kreditsicherheit auf eine neue Immobilie |
Viele Eigentümer verkaufen, um eine andere Immobilie zu kaufen. Dabei gibt es drei Wege: Erst verkaufen, dann kaufen, das ist am sichersten, braucht aber eine Übergangslösung. Erst kaufen, dann verkaufen, das braucht eine Zwischenfinanzierung, bis der Erlös fließt. Oder beides zeitgleich mit abgestimmten Notarterminen, was gute Planung erfordert.
Prüfen Sie mit Ihrer Bank, ob ein Pfandtausch möglich ist. Dann wandert Ihr bestehendes Darlehen mit seinen Konditionen auf die neue Immobilie, und die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| Darlehensnummern und Ansprechpartner | Anforderung der Ablösung durch den Notar |
| Aktuelle Restschuld | Planung des Erlöses |
| Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung | Vergleich der Varianten |
| Grundschuldbestellungsurkunde | Löschung oder Abtretung der Grundschuld |
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Fragen Sie nach der genauen Restschuld zum geplanten Ablösetag, nach einer verbindlichen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und danach, ob die Bank einen Pfandtausch oder eine Übernahme durch den Käufer anbietet. Bitten Sie um schriftliche Antworten, damit Sie Varianten vergleichen können.
Haben Sie mehrere Darlehen, etwa ein Bankdarlehen, ein Förderdarlehen und einen Bausparvertrag, klären Sie jedes einzeln. Für Förderdarlehen und Bauspardarlehen können eigene Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung gelten.
Fast alle Käufer finanzieren ihren Kauf. Für Sie als Verkäufer ist wichtig, dass die Finanzierung steht, bevor der Notartermin vereinbart wird. Damit der Käufer sein Darlehen absichern kann, erlaubt der Kaufvertrag ihm meist, schon vor der Eigentumsumschreibung eine Grundschuld eintragen zu lassen. Diese Belastungsvollmacht ist so gestaltet, dass das Darlehen zuerst den Kaufpreis bezahlt. So bleibt Ihr Risiko gering.
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| Finanzierungsbestätigung | Käufer legt vor dem Notartermin die Zusage seiner Bank vor |
| Kaufvertrag | Belastungsvollmacht und Fälligkeitsregeln werden beurkundet |
| Fälligkeitsmitteilung | Notar meldet, wenn alle Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind |
| Zahlung | Käuferbank zahlt zuerst Ihre Bank ab, der Rest geht an Sie |
Ein Ehepaar verkauft sein Reihenhaus in Neu-Ulm, um näher zu den Enkeln zu ziehen. Das Darlehen läuft noch vier Jahre in der Zinsbindung. Die Bank berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung. Gemeinsam mit der Bank prüft das Paar einen Pfandtausch auf die neue Wohnung. Weil die Wohnung als Sicherheit ausreicht, bleibt das Darlehen bestehen, und die Entschädigung entfällt. Der Verkaufserlös fließt vollständig in den Kauf der Wohnung.
Wir planen den Verkauf mit Blick auf Ihre Finanzierung: Restschuld, Zinsbindung und Übergabetermin stimmen wir aufeinander ab. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, ermittelt den Wert, damit Sie Ihren Erlös realistisch kalkulieren können.
Als Verkäufer zahlen Sie bei uns 2,5 Prozent Provision statt der üblichen 3,57 Prozent, fällig erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Ja. Der Notar regelt, dass ein Teil des Kaufpreises direkt an Ihre Bank fließt. Danach wird die Grundschuld gelöscht.
Das hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und aktuellem Zinsniveau ab. Lassen Sie sich die Berechnung der Bank schriftlich geben und prüfen.
Zum Ende der Zinsbindung, bei variablen Darlehen und wenn das Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt ist. Dann können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen.
Die Bank überträgt Ihr Darlehen auf eine neue Immobilie, die Sie kaufen. So behalten Sie Ihre Konditionen. Die Bank muss zustimmen.
Für den Verkauf selbst nein. Für die Löschung der Grundschuld braucht es ihre Bewilligung, die sie gegen Zahlung der Ablösesumme erteilt.
Bei Kronen Immobilien 2,5 Prozent Provision für Verkäufer, fällig erst mit dem Kaufvertrag. Die Ablösung des Kredits organisiert der Notar.
Bei selbst genutzten Immobilien in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten kann sie unter Umständen als Veräußerungskosten berücksichtigt werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Wenn das Ende in wenigen Monaten liegt, oft ja. Bei längeren Restlaufzeiten wiegen Kosten des Wartens und Marktentwicklung meist schwerer.
Der Notar, auf Grundlage der Löschungsbewilligung der Bank. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Verkäufer.
Dann müssen Sie die Differenz aus eigenen Mitteln an die Bank zahlen, damit die Grundschuld gelöscht werden kann. Klären Sie das frühzeitig mit der Bank.
Bei einem Verkauf haben Sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung. Die Bank darf aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Auch sie müssen in der Regel abgelöst werden. Für KfW-Kredite gelten eigene Bedingungen, die Ihre Hausbank Ihnen nennt.
Ein kurzfristiger Kredit, der den Kaufpreis für die neue Immobilie überbrückt, bis der Erlös aus dem Verkauf eingeht. Die Zinsen sind meist höher, deshalb sollte die Laufzeit kurz sein.
Die Grundschuld kann an seine Bank abgetreten werden. Das spart Kosten für eine neue Grundschuld. Ihr Darlehen wird trotzdem abgelöst.
Meist einige Tage bis wenige Wochen nach Anforderung durch den Notar. Planen Sie das bei der Fälligkeit des Kaufpreises ein.
Ja, bis das Darlehen abgelöst ist. Die Zinsen werden taggenau bis zum Ablösetag berechnet.
Sie erlaubt dem Käufer, schon vor seiner Eintragung als Eigentümer eine Grundschuld für seine Bank eintragen zu lassen. Der Vertrag stellt sicher, dass das Geld zuerst für den Kaufpreis verwendet wird.
Ohne Zahlung kein Eigentumsübergang. Der Kaufvertrag regelt Rücktrittsrechte. Deshalb sollte die Finanzierung vor dem Notartermin bestätigt sein.
Ein laufendes Bauspardarlehen wird wie andere Darlehen abgelöst. Ein reiner Sparvertrag ohne Darlehen kann auch weiterlaufen.
Ja, sprechen Sie aber früh mit der Bank. Ein geordneter Verkauf bringt meist deutlich mehr als eine Zwangsversteigerung.
Die Berechnung folgt festen Regeln, trotzdem lohnt eine Prüfung. Fehler in der Berechnung oder in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags kommen vor.
Der Notar fordert die Löschungsbewilligung bei Ihrer Bank an und reicht sie beim Grundbuchamt ein. Sie müssen dafür nichts selbst unternehmen.
Was das Gesetz seit 2020 regelt, welche Provision in der Region üblich ist, wann sie fällig wird und welche Leistungen enthalten sein sollten.
Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Bauordnung und Behörden: die Unterschiede zwischen Baden-Württemberg und Bayern, kompakt für Verkäufer erklärt.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir melden uns für eine kostenfreie Werteinschätzung und planen den Verkauf mit Blick auf Ihre Finanzierung.


Kronen Immobilien e.K.
Schützenstraße 1, 89231 Neu-Ulm
0731 602 6025
info@kronen-immo.de
Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr