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Maklerprovision in Ulm und Neu-Ulm: Wer zahlt was, und wie Verkäufer sparen

Kronen Immobilien · Stand 22.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

In Ulm und Neu-Ulm sind beim Verkauf von Häusern und Wohnungen 3,57 Prozent des Kaufpreises pro Partei verbreitet (3 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer). Seit Dezember 2020 gilt bundesweit: Arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlen Verkäufer und Käufer den gleichen Anteil. Die Provision ist ein Erfolgshonorar und wird erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig. Bei Kronen Immobilien zahlen Verkäufer 2,5 Prozent, bei vollem Service.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar des Immobilienmaklers. Sie wird als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnet und nur fällig, wenn der Makler einen Kaufvertrag erfolgreich vermittelt oder nachgewiesen hat. Bewertung, Exposé und Vermarktung sind bis dahin für Sie als Verkäufer in aller Regel kostenfrei.

Wichtig für die Praxis: Provisionsangaben verstehen sich in der Region meist inklusive Mehrwertsteuer. 3,57 Prozent entsprechen 3 Prozent netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

Die gesetzlichen Regeln seit Dezember 2020

Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer neu:

RegelWas sie bedeutet
TextformDer Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden, etwa per E-Mail.
Gleiche TeileIst der Makler für Verkäufer und Käufer tätig, dürfen beide nur den gleichen Anteil zahlen.
Weitergabe begrenztBeauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und erst nachdem er selbst gezahlt hat.
Geltungsbereichgilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit privaten Käufern, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbe sind frei verhandelbar.

Diese Regeln gelten in Ulm (Baden-Württemberg) und Neu-Ulm (Bayern) gleichermaßen. Das früher in manchen Regionen übliche Modell, bei dem der Käufer die gesamte Provision trägt, ist für Wohnungen und Einfamilienhäuser damit vorbei.

Welche Provision ist in Ulm und Neu-Ulm üblich?

In der Region sind 3,57 Prozent pro Partei verbreitet, also zusammen 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Höhe ist frei verhandelbar, solange die gesetzlichen Regeln eingehalten werden.

Verbreitet in der RegionKronen Immobilien
Verkäufer3,57 Prozent2,5 Prozent
Fälligmit notariellem Kaufvertragmit notariellem Kaufvertrag
Bewertung vorabunterschiedlichkostenfrei, durch DEKRA-zertifizierten Sachverständigen

Bei einem Haus oder einer Wohnung im Raum Ulm macht der Unterschied schnell mehrere tausend Euro aus, die bei Ihnen als Verkäufer bleiben.

2,5 Prozent statt 3,57 Prozent: Sprechen Sie mit uns über Ihren Verkauf in Ulm oder Neu-Ulm.

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Welche Leistungen in der Provision enthalten sein sollten

Eine faire Provision ist nur dann ein guter Deal, wenn die Leistung stimmt. Diese Punkte sollten in jedem Maklerauftrag enthalten sein:

  • Fundierte Bewertung mit nachvollziehbarer Preisempfehlung
  • Beschaffung der Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, bei Wohnungen Protokolle und Wirtschaftsplan
  • Professionelles Exposé mit Fotos, Grundrissen und aussagekräftigem Text
  • Vermarktung auf den großen Portalen und an vorgemerkte Käufer
  • Besichtigungen mit geprüften Interessenten, deren Finanzierung geklärt ist
  • Verhandlung und Vorbereitung des Notarvertrags
  • Übergabe der Immobilie mit Protokoll

Bei Kronen Immobilien ist all das in den 2,5 Prozent enthalten. Mehr zur Vermarktung und zur Wertermittlung.

Warum ein Makler günstiger sein kann, bei voller Leistung

Ob ein Makler 3,57 oder 2,5 Prozent verlangt, hängt vor allem an seinen Fixkosten: Filialnetz, große Teams, teure Werbung und Büros in Bestlagen müssen über die Provision bezahlt werden. Kronen Immobilien arbeitet bewusst anders:

  • Schlanke Struktur mit einem Büro in Neu-Ulm
  • Kleines, eingespieltes Team mit kurzen Wegen, die Inhaber betreuen selbst
  • Digitale Abläufe von der Bewertung bis zum Exposé
  • Vorgemerkte Käufer aus der eigenen Kartei, das verkürzt die Vermarktung

Woran Sie einen guten Makler unabhängig vom Preis erkennen, lesen Sie auf unserer Seite Immobilienmakler Neu-Ulm.

Der Maklervertrag: darauf sollten Verkäufer achten

Ein guter Maklervertrag schafft Klarheit für beide Seiten. Diese Punkte sollten schriftlich, mindestens in Textform, geregelt sein:

  • Höhe der Provision, mit Angabe, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist
  • Fälligkeit, üblicherweise mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags
  • Art des Auftrags, etwa ein einfacher oder qualifizierter Alleinauftrag, mehr dazu unter Makleralleinauftrag
  • Laufzeit und Kündigung, meist einige Monate mit klarer Verlängerungsregel
  • Leistungen, von der Bewertung bis zur Übergabe
  • Widerrufsbelehrung, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder online geschlossen wird

Angebote vergleichen: Preis und Leistung zusammen sehen

Die Provision ist nur eine Seite. Ein Makler, der den Angebotspreis zu hoch ansetzt, um den Auftrag zu bekommen, kostet Verkäufer am Ende oft mehr: Die Immobilie steht lange am Markt, und spätere Preissenkungen schwächen die Verhandlungsposition. Achten Sie deshalb beim Vergleich auf diese Punkte:

  • Begründete Preisempfehlung statt einer runden Wunschzahl
  • Referenzen aus Ihrer Gegend, etwa aus Ulm, Neu-Ulm oder Senden
  • Feste Ansprechpartner, die Sie direkt erreichen
  • Bewertungen anderer Eigentümer, etwa bei Google
  • Transparente Kosten, mit Exposé und Fotos inklusive

Kronen Immobilien ist seit 1999 in Ulm und Neu-Ulm tätig, IVD-Mitglied, mit einem DEKRA-zertifizierten Sachverständigen im Team und mit 4,9 von 5 Sternen bei Google bewertet.

Kaufnebenkosten in Ulm und Neu-Ulm im Vergleich

Für Käufer gehört die Provision zu den Kaufnebenkosten. Der größte Unterschied zwischen beiden Städten liegt bei der Grunderwerbsteuer:

Nebenkosten für KäuferUlm (Baden-Württemberg)Neu-Ulm (Bayern)
Grunderwerbsteuer5 Prozent3,5 Prozent
Notar und Grundbuchetwa 1,5 bis 2 Prozentetwa 1,5 bis 2 Prozent
Maklerprovision Käuferanteilje nach Vereinbarungje nach Vereinbarung

Für Sie als Verkäufer ist das ein Argument in der Vermarktung: Käufer, die zwischen beiden Seiten der Donau vergleichen, kalkulieren in Neu-Ulm mit geringeren Nebenkosten.

Ist die Provision steuerlich absetzbar?

Der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist meist steuerfrei, eine Absetzung spielt dann keine Rolle. Ist der Verkauf steuerpflichtig, etwa bei einer vermieteten Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist, mindern die Maklerkosten als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Ulm?

Verbreitet sind 3,57 Prozent des Kaufpreises pro Partei, also für Verkäufer und Käufer jeweils. Bei Kronen Immobilien zahlen Verkäufer 2,5 Prozent.

Wer zahlt die Maklerprovision in Neu-Ulm?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit privaten Käufern gilt seit Dezember 2020: Ist der Makler für beide Seiten tätig, zahlen Verkäufer und Käufer den gleichen Anteil. Das gilt in Bayern genauso wie in Baden-Württemberg.

Wann muss ich die Provision bezahlen?

Erst wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Die Provision ist ein Erfolgshonorar, Sie zahlen sie bei Kronen Immobilien ausschließlich im Erfolgsfall.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja, die Höhe ist frei vereinbar. Entscheidend ist das Verhältnis von Preis und Leistung. Kronen Immobilien bietet 2,5 Prozent für Verkäufer bei vollem Service.

Ist die Mehrwertsteuer in den 3,57 Prozent enthalten?

Ja. 3,57 Prozent entsprechen 3 Prozent zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Achten Sie bei Angeboten darauf, ob brutto oder netto angegeben ist.

Gelten die gesetzlichen Regeln auch für Mehrfamilienhäuser?

Die Regeln zur Teilung gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit privaten Käufern. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien ist die Provision frei verhandelbar.

Karel Toman, Kronen Immobilien, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Karel Toman ist Inhaber von Kronen Immobilien in Neu-Ulm und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1). Seit 1999 begleitet das Team Eigentümer in Ulm, Neu-Ulm und dem Umland beim Verkauf. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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