Makler-Empfehlung in Neu-Ulm: So wird aus einem Tipp eine gute Entscheidung
Ein Tipp von Nachbarn oder Freunden ist ein guter Anfang. Diese Fragen und Unterlagen zeigen, ob der empfohlene Makler zu Ihrem Verkauf passt.
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Makler

Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien
Ein Immobilienmakler für Verkäufer im Landkreis Neu-Ulm arbeitet im Auftrag des Eigentümers: Er ermittelt einen begründeten Angebotspreis, bereitet Unterlagen und Exposé vor, wählt Interessenten aus, prüft deren Finanzierung und verhandelt im Sinne des Verkäufers bis zum Notartermin. Grundlage ist ein schriftlicher Maklervertrag, meist ein qualifizierter Alleinauftrag. Für Grundbuchfragen im Landkreis ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig, die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 % und wird vom Käufer gezahlt. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Immobilienmakler in Neu-Ulm.
Beim Immobilienverkauf treffen zwei Seiten aufeinander. Der Verkäufer möchte einen guten Preis, einen sicheren Ablauf und einen passenden Zeitplan. Der Käufer möchte ein gutes Objekt zu einem fairen Preis. Ein Makler kann grundsätzlich für beide tätig sein. Wer als Eigentümer verkauft, sollte jedoch wissen, wer seine Interessen vertritt, und das von Anfang an klar regeln.
Ein Makler für Verkäufer versteht sich als Interessenvertreter des Eigentümers. Er berät ihn bei Preis und Strategie, schützt ihn vor unseriösen Interessenten und verhandelt in seinem Sinne. Dem Käufer gegenüber bleibt er dabei fair und ehrlich, denn ein Verkauf funktioniert nur, wenn beide Seiten Vertrauen haben. Mängel werden offen benannt, Unterlagen vollständig vorgelegt. Gerade diese Offenheit schützt den Verkäufer später vor Streit und Haftung.
Der Landkreis Neu-Ulm reicht von Elchingen und Nersingen im Norden über Neu-Ulm, Senden und Weißenhorn bis nach Vöhringen, Illertissen, Altenstadt und Kellmünz im Süden. Dazu gehören Gemeinden wie Pfaffenhofen an der Roth, Holzheim, Bellenberg, Roggenburg, Buch und Osterberg. Die Städte entlang der Iller sind gut an Bahn und Autobahn angebunden, die Orte im Rothtal und im Roggenburger Forst sind ländlicher geprägt.
Für Verkäufer bedeutet das sehr unterschiedliche Märkte. Eine Wohnung in Neu-Ulm wird anders vermarktet als ein Bauernhaus in einem Ortsteil von Roggenburg, ein Reihenhaus in Senden anders als ein Einfamilienhaus in Illertissen. Ein Makler für Verkäufer kennt diese Unterschiede und weiß, welche Käufer in welchem Ort suchen. Informationen zu den einzelnen Orten finden Sie etwa auf den Seiten Immobilienmakler Senden und Immobilienmakler Illertissen.

Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss seit 2020 in Textform geschlossen werden, also mindestens per E-Mail. Für Verkäufer haben sich drei Vertragsarten etabliert:
| Vertragsart | Merkmale | Für Verkäufer |
|---|---|---|
| Einfacher Maklerauftrag | mehrere Makler möglich, keine Tätigkeitspflicht | wenig Verbindlichkeit auf beiden Seiten |
| Alleinauftrag | nur ein Makler, Makler ist zur Tätigkeit verpflichtet | klare Zuständigkeit, Eigentümer darf selbst verkaufen |
| Qualifizierter Alleinauftrag | nur ein Makler, Eigentümer verweist eigene Interessenten an ihn | eine Stelle bündelt alle Kontakte, üblich bei Verkäufen |
Ein guter Vertrag nennt die vereinbarten Leistungen, die Provision und ihre Fälligkeit, die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich den Vertrag vor der Unterschrift aushändigen und lesen Sie ihn in Ruhe. Eine überschaubare Laufzeit von einigen Monaten mit klarer Verlängerungsregel ist für Verkäufer fair.
Sie suchen einen Makler, der Ihre Interessen als Verkäufer vertritt? Lernen Sie uns in einem kostenfreien Gespräch kennen.
Jetzt Kontakt aufnehmenSeit Ende 2020 gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer das Halbteilungsprinzip. Wird der Makler von beiden Seiten beauftragt, zahlen Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann ein Teil der Provision an den Käufer weitergegeben werden, höchstens aber die Hälfte, und erst wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat.
Für Verkäufer heißt das: Die Provision ist Teil ihrer eigenen Kalkulation. Umso wichtiger ist es, dass Leistungen und Kosten in einem guten Verhältnis stehen. Fragen Sie im Erstgespräch genau nach, welche Leistungen enthalten sind und wann die Provision fällig wird. Bei Kronen Immobilien wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig, vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
Die wichtigste Entscheidung im Verkauf ist der Angebotspreis. Ein Makler, der die Interessen des Verkäufers vertritt, nennt einen Preis, den er begründen kann, und erklärt die Strategie dahinter. Grundlage ist eine Wertermittlung, die Bodenrichtwert, Vergleichsverkäufe, Baujahr, Zustand und die Nachfrage im jeweiligen Ort berücksichtigt.
Daraus entstehen verschiedene Strategien. Bei einem Festpreis wird ein realistischer Preis veröffentlicht, Verhandlungsspielraum ist eingeplant. Bei besonders gefragten Objekten kann ein strukturiertes Bieterverfahren sinnvoll sein, bei dem Interessenten bis zu einem Stichtag Angebote abgeben. Bei Objekten mit besonderem Charakter, etwa einem Bauernhaus oder einem großen Grundstück, kann es sinnvoll sein, zunächst ausgewählte Interessenten anzusprechen. Ein guter Makler empfiehlt die Strategie, die zu Ihrer Immobilie und Ihrem Zeitplan passt, und passt sie an, wenn die Resonanz es erfordert.
Ein großer Teil der Arbeit passiert, bevor das erste Inserat erscheint. Ein Makler für Verkäufer übernimmt diese Aufgaben und entlastet den Eigentümer spürbar.
| Aufgabe | Was dazugehört |
|---|---|
| Unterlagen | Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Unterlagen der Eigentümergemeinschaft |
| Bewertung | Besichtigung, Wertermittlung, schriftliche Begründung |
| Präsentation | Fotos, gegebenenfalls Luftaufnahmen, Grundrisse, Exposé |
| Rechtliches | Prüfung von Baulasten, Wohnrechten, Denkmalschutz, Mietverträgen |
| Zeitplan | Abstimmung mit Umzug, Finanzierung und Bank des Verkäufers |
Fehlen Unterlagen, besorgt der Makler sie bei Grundbuchamt, Stadt oder Gemeinde und Vermessungsamt. Gerade bei älteren Häusern in den kleineren Gemeinden des Landkreises sind Pläne oft unvollständig. Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert spätere Preisabschläge und Rückfragen der Käuferbank.
Vermarkten heißt nicht nur, ein Inserat zu veröffentlichen. Ein Makler für Verkäufer überlegt, welche Käufer für die Immobilie in Frage kommen, und spricht sie gezielt an. Bei Kronen Immobilien beginnt das bei vorgemerkten Suchkunden, die bereits nach Objekten im jeweiligen Ort gefragt haben. Danach folgen die großen Portale, unsere Website und unser Netzwerk in der Region.
Auch der Schutz der Privatsphäre gehört zur Interessenvertretung. Die genaue Adresse veröffentlichen wir erst gegenüber geprüften Interessenten. Wer diskret verkaufen möchte, etwa wegen Nachbarn, Mietern oder einer persönlichen Situation, kann die Vermarktung auf ausgewählte Interessenten beschränken. Sie entscheiden, wie öffentlich Ihr Verkauf wird.
Nicht jeder, der anfragt, ist ein ernsthafter Käufer. Ein Makler für Verkäufer prüft Interessenten, bevor sie die Immobilie betreten. Dazu gehören Fragen nach Bedarf, Zeitplan und Finanzierung. Erst wer ins Profil passt, erhält einen Besichtigungstermin. Das spart dem Eigentümer Zeit und schützt seine Privatsphäre.
Vor einer Zusage steht die Prüfung der Finanzierung. Ein schriftlicher Nachweis der Bank oder ein Eigenkapitalnachweis gibt Sicherheit, dass der Käufer den Kaufpreis tatsächlich aufbringen kann. Diese Prüfung ist einer der wichtigsten Dienste für den Verkäufer, denn ein Käufer, der kurz vor dem Notartermin abspringt, kostet Wochen oder Monate. Mehrere Angebote vergleichen wir nach Preis, Sicherheit der Finanzierung und Zeitplan.
In der Verhandlung zeigt sich am deutlichsten, wessen Interessen ein Makler vertritt. Er kennt den Wert der Immobilie, die Argumente für den Preis und den Zeitplan des Verkäufers. Er führt die Gespräche mit den Interessenten, bewertet Gegenangebote und gibt dem Eigentümer eine klare Empfehlung. Die Entscheidung trifft immer der Eigentümer selbst.
Gute Verhandlung geht über den Preis hinaus. Übergabetermin, mitverkaufte Einbauten, Regelungen zu bekannten Mängeln und die Frage, ob der Verkäufer noch eine Zeit lang im Haus wohnen bleibt, sind Teil des Pakets. Wer diese Punkte geschickt verbindet, erreicht oft ein besseres Gesamtergebnis als bei einer reinen Diskussion über den Kaufpreis. Für Verkäufer im Landkreis Neu-Ulm, die ins Umland oder in eine Wohnung in der Stadt ziehen, ist ein passender Übergabetermin oft genauso wichtig wie der letzte Euro.

Verkaufen im Landkreis Neu-Ulm: Wir verhandeln für Sie. Jetzt Termin vereinbaren.
Jetzt Kontakt aufnehmenNach der Einigung beauftragt meist der Käufer einen Notar. Ein Makler für Verkäufer stellt dem Notar alle Unterlagen und Vereinbarungen zur Verfügung und prüft den Vertragsentwurf gemeinsam mit dem Eigentümer: Stimmen Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabetermin, Gewährleistungsregelungen und mitverkaufte Gegenstände? Fragen klären wir vor dem Termin, damit die Beurkundung ruhig verläuft.
Nach der Beurkundung überwacht der Notar die Fälligkeit. Er veranlasst die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt in Neu-Ulm, holt die Löschungsbewilligung der Verkäuferbank ein und fordert den Käufer zur Zahlung auf. Bei der Übergabe begleiten wir den Eigentümer, halten Zählerstände und Zustand im Protokoll fest und übergeben die Schlüssel erst, wenn der Kaufpreis eingegangen ist.
Ob ein Makler wirklich die Interessen des Verkäufers vertritt, zeigt sich oft schon im ersten Gespräch. Achten Sie auf diese Merkmale:
Weitere Kriterien finden Sie im Artikel Makler-Empfehlung Neu-Ulm.
Viele Verkäufe im Landkreis Neu-Ulm haben einen besonderen Anlass. Bei einem Erbfall müssen sich mehrere Erben einigen, oft wohnen sie in verschiedenen Städten. Bei einer Trennung brauchen beide Eigentümer dieselben Informationen. Im Alter geht es darum, das Haus mit Garten gegen eine kleinere Wohnung zu tauschen, manchmal mit einem Wohnrecht oder einer späteren Übergabe. Bei vermieteten Objekten stehen Mieter und Rendite im Mittelpunkt.
In all diesen Fällen ist die Interessenvertretung besonders wichtig. Ein Makler für Verkäufer stimmt den Ablauf mit allen Beteiligten ab, informiert gleichmäßig und behält die Fristen im Blick, etwa die Spekulationsfrist oder Termine beim Nachlassgericht. So wird aus einer schwierigen Lebenslage ein geordneter Verkauf.
Ein Makler, der die Interessen des Verkäufers vertritt, achtet auch auf dessen Kosten. Bei Kronen Immobilien zahlen Verkäufer im Landkreis Neu-Ulm 2,5 % statt 3,57 % Provision, wie sie in der Region vielfach verlangt werden. Fällig wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag, also erst dann, wenn unsere Arbeit zum Erfolg geführt hat.
Wir können so kalkulieren, weil wir mit geringen Fixkosten arbeiten: ein Inhaberteam mit Büro in Neu-Ulm, kurze Wege in den ganzen Landkreis und digitale Abläufe für Unterlagen, Exposés und Terminabsprachen. Der Leistungsumfang bleibt vollständig: Bewertung, Unterlagen, Fotos, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notarvorbereitung. Mehr dazu im Artikel Maklerprovision in Ulm und Neu-Ulm.
Seit 1999 vertreten wir Eigentümer in Neu-Ulm, Ulm und dem gesamten Landkreis Neu-Ulm, von Elchingen bis Illertissen. Inhaber Karel Toman ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1) und ermittelt den Wert Ihrer Immobilie nach anerkannten Verfahren. Fabian Mair betreut Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen und ist Ihr direkter Ansprechpartner. Mehr über unsere Arbeit in einzelnen Orten lesen Sie etwa auf der Seite Immobilienmakler Weißenhorn.
Er bewertet die Immobilie, bereitet Unterlagen und Exposé vor, wählt Interessenten aus, prüft die Finanzierung, verhandelt im Sinne des Eigentümers und bereitet den Notartermin vor.
Ja, das ist erlaubt. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich beide Seiten dann die Provision zu gleichen Teilen.
Meist der qualifizierte Alleinauftrag mit einer Laufzeit von einigen Monaten.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist seit 2020 mindestens die Textform vorgeschrieben, etwa per E-Mail.
Dass Verkäufer und Käufer die Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gleich aufteilen, wenn beide den Makler beauftragen. Eine Weitergabe an den Käufer ist höchstens zur Hälfte möglich.
Bei Kronen Immobilien erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Verkäufer zahlen 2,5 Prozent statt der in der Region häufig verlangten 3,57 Prozent.
Eine Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung. Außerdem müssen sich Makler regelmäßig weiterbilden.
Über eine Wertermittlung mit Bodenrichtwert, Vergleichsverkäufen, Zustand und Nachfrage im jeweiligen Ort.
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Neu-Ulm.
In Bayern 3,5 Prozent des Kaufpreises, gezahlt vom Käufer.
Ja, vor jeder Zusage lassen wir uns einen Finanzierungs- oder Eigenkapitalnachweis vorlegen.
Ja. Wir sprechen dann gezielt vorgemerkte Interessenten an und veröffentlichen die Adresse erst gegenüber geprüften Käufern.
Der Makler, bei Grundbuchamt, Stadt oder Gemeinde und Vermessungsamt.
Der Makler führt die Gespräche und gibt Ihnen eine Empfehlung. Die Entscheidung treffen Sie.
Das lässt sich im Kaufvertrag vereinbaren, zum Beispiel über einen späteren Übergabetermin.
Im ganzen Landkreis Neu-Ulm, darunter Neu-Ulm, Senden, Weißenhorn, Vöhringen, Illertissen, Elchingen und Nersingen, sowie in Ulm und im Alb-Donau-Kreis.
Für Verkäufer ist die Bewertung bei Kronen Immobilien kostenfrei und unverbindlich.
Meist drei bis sechs Monate bis zum Notartermin, je nach Objekt, Preis und Nachfrage.
Mit einem unverbindlichen Erstgespräch und einer Besichtigung Ihrer Immobilie.
Ein Tipp von Nachbarn oder Freunden ist ein guter Anfang. Diese Fragen und Unterlagen zeigen, ob der empfohlene Makler zu Ihrem Verkauf passt.
Was das Gesetz seit 2020 regelt, welche Provision in der Region üblich ist, wann sie fällig wird und welche Leistungen enthalten sein sollten.
Privat verkaufen oder mit Makler? Was ein Makler leistet, was er kostet und wann sich die Provision für Eigentümer in Ulm rechnet.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei, stellen Ihnen unseren Vermarktungsplan vor und legen den Maklervertrag offen.


Kronen Immobilien e.K.
Schützenstraße 1, 89231 Neu-Ulm
0731 602 6025
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Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr