Haus im Alter verkaufen in Ulm: Von der großen Immobilie in die passende Wohnung
Verkaufen und umziehen, mit Wohnrecht verkaufen oder umbauen: die Möglichkeiten für Eigentümer ab 60 und wie der Wechsel in Ulm gut gelingt.
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Lebenssituation
Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien
Muss ein Elternteil ins Pflegeheim, wird das Haus oft verkauft, um die Kosten zu tragen. Verkaufen darf der Eigentümer selbst, ein Bevollmächtigter mit notariell beglaubigter Vorsorgevollmacht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer, der dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts braucht. Reicht die Rente nicht, prüft das Sozialamt das Vermögen. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Immobilienmakler in Ulm.
| Situation | Wer verkauft | Was nötig ist |
|---|---|---|
| Eltern sind voll geschäftsfähig | die Eltern selbst | Unterschrift beim Notar |
| Vorsorgevollmacht liegt vor | der Bevollmächtigte | notariell beurkundete oder beglaubigte Vollmacht |
| keine Vollmacht, Eltern können nicht mehr entscheiden | ein vom Gericht bestellter Betreuer | Genehmigung des Betreuungsgerichts |
Für Immobiliengeschäfte reicht eine privatschriftliche Vollmacht in der Regel nicht, weil das Grundbuchamt eine beglaubigte Form verlangt. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, welche Vollmacht vorhanden ist.
Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können Kinder das Haus verkaufen, ohne das Gericht einzuschalten. Der Notar prüft die Vollmacht und lässt sich bestätigen, dass sie gilt. Wichtig: Der Bevollmächtigte muss im Interesse der Eltern handeln. Ein fairer Preis, belegt durch eine Bewertung, schützt vor späteren Vorwürfen aus der Familie.

Fehlt eine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Ulm oder Neu-Ulm einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für den Verkauf eines Grundstücks braucht der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Wohl der betreuten Person dient und ob der Preis angemessen ist, meist anhand eines Gutachtens. Der Kaufvertrag wird erst mit Zugang der Genehmigung wirksam. Planen Sie dafür einige Wochen ein.
Reichen Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse für das Heim nicht, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Dann muss zunächst eigenes Vermögen eingesetzt werden. Ein selbst bewohntes, angemessenes Haus ist geschützt, solange der Ehepartner dort weiter wohnt. Steht das Haus leer, gilt es in der Regel als einzusetzendes Vermögen. Das Sozialamt kann dann einen Verkauf verlangen oder ein Darlehen gewähren, das grundbuchlich gesichert wird.
Sie müssen das Elternhaus verkaufen? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Jetzt Kontakt aufnehmenSeit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das Vermögen der Kinder spielt dafür keine Rolle. Die meisten Familien sind also nicht unterhaltspflichtig. Unabhängig davon wird das Vermögen der Eltern, also auch das Haus, zuerst eingesetzt.
Haben die Eltern das Haus innerhalb der letzten zehn Jahre an ein Kind verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern, wenn die Eltern bedürftig werden. Der Beschenkte muss dann den Wert ganz oder teilweise erstatten. Ein vorbehaltenes Wohnrecht oder Nießbrauch verändert die Berechnung. Hier ist anwaltliche Beratung wichtig.
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Vollmacht prüfen oder Betreuung beantragen | sofort, Betreuung mehrere Wochen |
| Bewertung und Unterlagen | zwei bis drei Wochen |
| Räumung und Vorbereitung | zwei bis sechs Wochen |
| Vermarktung bis zum Kaufvertrag | meist zwei bis vier Monate |
| Genehmigung des Gerichts bei Betreuung | zusätzlich einige Wochen |
| Kaufpreiszahlung | meist vier bis acht Wochen nach Beurkundung |
Bis der Kaufpreis fließt, vergehen oft vier bis sechs Monate. Klären Sie mit dem Heim und gegebenenfalls dem Sozialamt, wie die Zeit bis dahin überbrückt wird.

Das Elternhaus auszuräumen, ist für viele Familien emotional schwer. Nehmen Sie sich Zeit für Erinnerungsstücke und Dokumente, bevor Profis den Rest übernehmen. Wichtige Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Baupläne und Rechnungen von Handwerkern finden sich oft in Ordnern im Keller. Eine besenreine Übergabe genügt für den Verkauf, eine Renovierung ist selten nötig.
Bewertung, Räumung, Verkauf: Wir koordinieren alles für Sie.
Jetzt Kontakt aufnehmenZieht nur ein Elternteil ins Heim und der Partner bleibt im Haus, ist ein Verkauf oft noch kein Thema. Das Haus ist dann geschützt. Später kann ein Verkauf mit Umzug in eine kleinere Wohnung sinnvoll sein. Mehr dazu im Artikel Haus im Alter verkaufen in Ulm.
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag, dazu kommt ein mit der Aufenthaltsdauer steigender Zuschuss zum Eigenanteil. Den Rest tragen die Bewohner selbst: Eigenanteil an der Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. In Heimen in Ulm und Neu-Ulm kommen schnell mehrere tausend Euro im Monat zusammen. Reicht die Rente nicht, wird zuerst das eigene Vermögen eingesetzt, erst danach springt das Sozialamt ein. Der Erlös aus dem Haus kann so die Pflege über Jahre sichern.
Manche Familien überlegen, das Haus zu vermieten und mit der Miete das Heim zu bezahlen. Das kann funktionieren, wenn die Miete reicht und jemand die Vermietung übernimmt. Mieteinnahmen zählen aber als Einkommen und werden bei der Hilfe zur Pflege angerechnet, das Haus bleibt als Vermögen bestehen. Dazu kommen Instandhaltung und Verwaltung. In vielen Fällen ist der Verkauf die klarere Lösung. Wir rechnen beide Wege durch.
Oft entscheidet ein Kind mit Vollmacht, während die Geschwister mitreden wollen. Transparenz hilft: Teilen Sie die Bewertung, den Zeitplan und die Angebote mit allen. Eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen beugt dem Vorwurf vor, unter Wert verkauft zu haben. Wir laden auf Wunsch alle Geschwister zu einem gemeinsamen Gespräch ein, auch per Video.
Was fehlt, besorgen wir mit Vollmacht bei Grundbuchamt, Bauamt und Versorgern.
Der Verkauf des Elternhauses ist für viele Familien ein Abschied. Erinnerungen, Fotos und Möbel gehören dazu. Planen Sie einen Tag, an dem alle Geschwister gemeinsam durch das Haus gehen und Erinnerungsstücke aussuchen. Viele Familien empfinden es als tröstlich, wenn wieder eine junge Familie einzieht. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu den Käufern her.
Ist im Grundbuch ein Wohnrecht oder Nießbrauch für die Eltern eingetragen, etwa nach einer früheren Übertragung an die Kinder, bleibt dieses Recht auch beim Umzug ins Heim bestehen. Ein Wohnrecht kann der Berechtigte in der Regel nicht vermieten, ein Nießbrauch dagegen schon. Für einen Verkauf muss das Recht meist gelöscht werden, wofür der Berechtigte oder sein Vertreter zustimmen muss. Das Sozialamt kann hier mitreden. Mehr im Artikel Immobilie mit Wohnrecht verkaufen.
Zieht ein Ehepartner ins Heim, während der andere im Haus bleibt, gilt das Haus beim Sozialamt als geschützt, solange es angemessen ist. Der verbleibende Partner muss also nicht ausziehen. Allerdings wird sein Einkommen bei der Berechnung der Hilfe zur Pflege teilweise berücksichtigt. Ein späterer Verkauf, etwa wenn auch der zweite Partner umzieht, lässt sich dann in Ruhe planen.
Der Kaufpreis fließt auf das Konto der Eltern, auch wenn ein Kind mit Vollmacht verkauft. Bei einer Betreuung verwaltet der Betreuer das Geld und muss dem Gericht Rechenschaft geben. Aus dem Erlös werden die Heimkosten bezahlt. Schenkungen aus diesem Geld an die Kinder sind heikel, weil sie später vom Sozialamt zurückgefordert werden können. Lassen Sie sich vor größeren Ausgaben beraten.
Viele Familien möchten nicht, dass die ganze Nachbarschaft vom Umzug ins Heim erfährt. Wir können das Haus zunächst diskret anbieten, an vorgemerkte Käufer aus unserer Kartei, und erst danach in Portalen. Besichtigungen finden zu abgestimmten Zeiten statt, sodass die Familie den Überblick behält.
Neben der Zehnjahresfrist für Schenkungen gibt es weitere Fristen: Die Spekulationsfrist für den Verkaufsgewinn, Kündigungsfristen für Strom, Gas und Versicherungen und die Frist zur Ummeldung des Wohnsitzes. Legen Sie eine Liste an und haken Sie Schritt für Schritt ab. Wir unterstützen Sie mit einer Checkliste für den Verkauf.
Erste Anlaufstellen sind die Pflegestützpunkte in Ulm und im Landkreis Neu-Ulm, die kostenlos zu Pflegeleistungen und Finanzierung beraten. Für rechtliche Fragen zu Vollmacht, Betreuung und Schenkungen ist ein Fachanwalt oder Notar richtig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater. Für Bewertung und Verkauf des Hauses sind wir Ihr Ansprechpartner. Mehr unter Immobilienbewertung Ulm.
Mit dieser Liste behalten Sie in einer belastenden Zeit den Überblick. Wir übernehmen gern einzelne Punkte oder den gesamten Ablauf.
Oft beginnt der Weg ins Heim mit einer Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. In dieser Phase ist noch offen, ob ein dauerhafter Umzug nötig wird. Nutzen Sie die Zeit, um Unterlagen zu sammeln und eine Bewertung einzuholen, ohne schon zu verkaufen. Steht der dauerhafte Heimplatz fest, können Sie dann schnell handeln.
Wenn der Erlös die Pflegekosten finanzieren soll, zählt jeder Euro. Bei Kronen Immobilien zahlen Sie als Verkäufer 2,5 % statt 3,57 % Provision, fällig erst nach dem Notartermin.
Das ermöglichen geringe Fixkosten und digitale Abläufe. Gleichzeitig übernehmen wir Aufgaben, die Angehörige entlasten: Unterlagen, Räumung, Besichtigungen und die Abstimmung mit Betreuer oder Gericht.
Wir bewerten das Haus, koordinieren Räumung und Unterlagen, organisieren Besichtigungen und stimmen uns mit Notar, Betreuer oder Gericht ab. Karel Toman, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, erstellt eine nachvollziehbare Bewertung, die auch dem Betreuungsgericht hilft.
Die Eltern selbst, ein Bevollmächtigter mit notarieller Vorsorgevollmacht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Für Immobilien meist nicht, das Grundbuchamt verlangt eine beglaubigte Form.
Ja, die des Betreuungsgerichts. Erst dann wird der Kaufvertrag wirksam.
Wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird und niemand mehr dort wohnt, gilt es meist als einzusetzendes Vermögen.
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro.
Ja, wenn sie weniger als zehn Jahre zurückliegt und die Eltern bedürftig werden.
Meist vier bis sechs Monate bis zur Kaufpreiszahlung, mit Gericht länger.
Selten. Eine besenreine Übergabe genügt in der Regel.
Das klären Sie mit Heim und Sozialamt. Möglich ist ein Darlehen des Sozialamts.
Eine Bewertung durch einen Sachverständigen schafft Klarheit, auch für das Gericht.
Bei Eigennutzung oder nach zehn Jahren Besitz in der Regel ja.
2,5 Prozent Provision für Verkäufer, fällig mit dem notariellen Kaufvertrag.
Einen festen Betrag je Pflegegrad und einen mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschuss zum Eigenanteil.
Möglich, aber Mieteinnahmen werden angerechnet und das Haus bleibt Vermögen. Oft ist der Verkauf klarer.
Mit einer neutralen Bewertung und offener Information aller Beteiligten.
Grundbuchauszug, Pläne, Rechnungen, Energieausweis und die Vollmacht oder den Betreuerausweis.
Das Amtsgericht am Wohnort der betreuten Person, etwa Ulm oder Neu-Ulm.
Ja. Für einen Verkauf muss es meist gelöscht werden.
Nein, ein angemessenes, selbst bewohntes Haus ist dann geschützt.
Auf das Konto der Eltern. Bei Betreuung verwaltet der Betreuer das Geld.
Ja, zunächst nur für vorgemerkte Käufer aus unserer Kartei.
Bei den Pflegestützpunkten in Ulm und im Landkreis Neu-Ulm.
Verkaufen und umziehen, mit Wohnrecht verkaufen oder umbauen: die Möglichkeiten für Eigentümer ab 60 und wie der Wechsel in Ulm gut gelingt.
Was Wohnrecht und Nießbrauch unterscheidet, wie sie den Wert beeinflussen, wann sie gelöscht werden und wer solche Immobilien kauft.
Welche Nachweise das Grundbuchamt verlangt, wie sich mehrere Erben einigen und wann Steuern anfallen: der Leitfaden für Erben in Ulm.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir beraten Sie in Ruhe und übernehmen Bewertung, Räumung und Verkauf.


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