Ablauf beim Immobilienverkauf in Neu-Ulm: Schritt für Schritt bis zum Notar
Von der Bewertung über Exposé, Besichtigungen und Verhandlung bis zum Notartermin und zur Übergabe: so läuft ein Verkauf in Neu-Ulm.
Ratgeber › Verkauf
Verkauf
Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien
Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet. Der Notar entwirft den Vertrag, schickt ihn beiden Seiten mindestens zwei Wochen vorher, liest ihn beim Termin vor und erklärt ihn. Danach sichert er den Käufer mit einer Auflassungsvormerkung ab, holt Löschungsbewilligungen ein und teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer. Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Makler in Ulm.
Der Notar ist neutral und vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Er sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist, beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben, und keiner benachteiligt wird. Er prüft das Grundbuch, entwirft den Vertrag, beurkundet ihn und wickelt ihn ab, bis der Käufer im Grundbuch steht. In Ulm gibt es zahlreiche Notariate. Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er die Kosten trägt.
Nach der Einigung beauftragt der Käufer oder der Makler den Notar mit dem Entwurf. Dafür braucht der Notar die Daten beider Parteien, die Grundbuchdaten, den Kaufpreis, den Übergabetermin, Angaben zum Inventar und zu bestehenden Grundschulden. Verbraucher müssen den Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin erhalten, damit sie ihn in Ruhe prüfen können. Lesen Sie ihn sorgfältig und notieren Sie Fragen.

Wir prüfen den Vertragsentwurf mit Ihnen und begleiten Sie zum Notar.
Jetzt Kontakt aufnehmen| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Kaufgegenstand | Grundstück, Gebäude, Stellplatz, Inventar wie Küche |
| Kaufpreis | Betrag, Aufteilung auf Inventar, Fälligkeit |
| Übergabe | Termin, Besitz, Nutzen und Lasten |
| Sachmängel | meist Ausschluss der Haftung, außer bei Arglist und Zusicherungen |
| Grundschulden | Löschung aus dem Kaufpreis |
| Vormerkung | Sicherung des Käufers im Grundbuch |
| Finanzierungsvollmacht | Käufer darf schon vor Eigentumsübergang Grundschulden eintragen |
| Räumung | Zustand bei Übergabe, besenrein |
Beim Termin weisen sich alle mit Personalausweis aus. Der Notar liest den gesamten Vertrag vor, erklärt Regelungen und beantwortet Fragen. Änderungen sind noch möglich, wenn beide zustimmen. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten. Der Termin dauert meist ein bis zwei Stunden. Kann ein Beteiligter nicht kommen, ist eine Vertretung mit Vollmacht oder eine spätere Genehmigung möglich.
Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Anspruch des Käufers, sodass Sie das Haus nicht ein zweites Mal verkaufen oder belasten können. Für Ulm ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ulm zuständig. Die Eintragung dauert meist einige Wochen.
Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind: Vormerkung eingetragen, Löschungsunterlagen der Bank liegen vor, eventuell nötige Genehmigungen sind erteilt und gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa der Gemeinde, werden nicht ausgeübt. Dann verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung, und der Käufer zahlt innerhalb der vereinbarten Frist, meist zwei Wochen.

Ist Ihr Haus noch belastet, fordert der Notar bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung und den Ablösebetrag an. Der Käufer zahlt diesen Betrag direkt an Ihre Bank, den Rest an Sie. Die Grundschuld wird anschließend gelöscht. Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, ist sie im Ablösebetrag enthalten. Mehr im Artikel Haus verkaufen trotz Kredit.
Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen vom Kaufpreis ab. Zusammen machen sie oft etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises aus. Üblicherweise trägt sie der Käufer. Als Verkäufer zahlen Sie die Kosten für die Löschung Ihrer Grundschulden. Dazu kommt für den Käufer die Grunderwerbsteuer, in Baden-Württemberg 5 %.
Nach Zahlungseingang übergeben Sie Haus und Schlüssel. Halten Sie Zählerstände, übergebene Unterlagen und den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest. Mit der Übergabe gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, also auch Grundsteuer und Versicherung. Danach beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Sicher bis zur Übergabe: Sprechen Sie mit uns.
Jetzt Kontakt aufnehmenMit dieser Vorbereitung verläuft der Termin entspannt und ohne Überraschungen.
Viele Verkäufer fragen beim Termin nach dem genauen Zeitpunkt der Zahlung, nach der Haftung für Mängel, nach dem Umgang mit der Küche oder mit Möbeln und danach, was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt. Der Notar erklärt das gern. Für den Fall, dass der Käufer nicht zahlt, enthält der Vertrag Regelungen zu Verzugszinsen und Rücktrittsrecht. Die Schlüssel übergeben Sie erst nach Zahlungseingang, damit bleiben Sie abgesichert.
Werden Küche, Möbel oder andere bewegliche Gegenstände mitverkauft, wird ihr Wert im Vertrag gesondert ausgewiesen. Für diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Wert muss allerdings realistisch sein, überhöhte Beträge erkennt das Finanzamt. Listen Sie die Gegenstände genau auf, damit es bei der Übergabe keine Missverständnisse gibt.
In bestimmten Fällen hat die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht, etwa in Sanierungsgebieten oder bei Flächen, die für öffentliche Zwecke vorgesehen sind. Der Notar fragt bei der Stadt Ulm nach, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ausgeübt wird. In den allermeisten Fällen verzichtet die Stadt. Die Bestätigung ist aber Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.
Manche Verkäufe brauchen zusätzliche Genehmigungen: das Betreuungsgericht bei einem Betreuer, der Verwalter bei bestimmten Eigentumswohnungen, die Landwirtschaftsbehörde bei landwirtschaftlichen Flächen. Der Notar holt diese Genehmigungen ein. Sie können den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung verzögern, deshalb sollte man sie früh einplanen.
| Schritt | typische Dauer |
|---|---|
| Eintragung der Vormerkung | 1 bis 4 Wochen |
| Löschungsunterlagen der Bank | 1 bis 3 Wochen |
| Vorkaufsrechtsbescheinigung der Stadt | 1 bis 3 Wochen |
| Fälligkeitsmitteilung des Notars | nach Vorliegen aller Voraussetzungen |
| Zahlung durch den Käufer | meist innerhalb von 2 Wochen |
| Eigentumsumschreibung im Grundbuch | einige Wochen nach Zahlung |
Häufige Fehler sind ein zu kurz gelesener Vertragsentwurf, fehlende Absprachen zum Inventar, unklare Übergabetermine und eine vergessene Information an die eigene Bank. Auch ein zu früh vereinbarter Auszug kann problematisch werden, wenn sich die Zahlung verzögert. Planen Sie etwas Puffer ein und klären Sie offene Punkte vor dem Termin.
Verkaufen mehrere Eigentümer, müssen alle unterschreiben. Wer nicht kommen kann, erteilt eine notariell beglaubigte Vollmacht oder genehmigt den Vertrag später bei einem Notar in seiner Nähe. Bei Erben muss der Erbnachweis vorliegen. Bei Paaren in Trennung kann der Kaufpreis auf Wunsch direkt auf zwei Konten verteilt werden.
Ein Ehepaar verkauft sein Haus in Ulm-Lehr. Nach der Einigung mit dem Käufer beauftragt dieser einen Notar in der Ulmer Innenstadt. Zwei Wochen später erhalten beide Seiten den Entwurf. Das Ehepaar bespricht mit uns die Regelungen zu Küche und Übergabe und lässt den Übergabetag auf den Monatsende legen, passend zum Umzug. Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor, beantwortet Fragen und beurkundet. Vier Wochen später liegen Vormerkung, Löschungsbewilligung der Bank und die Erklärung der Stadt zum Vorkaufsrecht vor. Der Notar verschickt die Fälligkeitsmitteilung, der Käufer zahlt, die Bank des Ehepaars erhält den Ablösebetrag, der Rest geht auf das Konto der Verkäufer. Am Monatsende werden die Schlüssel übergeben.
In den meisten Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Der Käufer kauft das Haus so, wie es steht. Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, und nicht für ausdrückliche Zusicherungen im Vertrag. Deshalb ist es wichtig, bekannte Mängel offen zu nennen und im Vertrag keine Eigenschaften zuzusichern, die Sie nicht sicher kennen. Der Notar formuliert diese Regelungen und erklärt sie beiden Seiten.
Als Verkäufer zahlen Sie in der Regel nur die Kosten, die Ihre Seite betreffen: die Löschung von Grundschulden und gegebenenfalls Kosten für eine Vollmacht oder Genehmigung, wenn Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen. Alle übrigen Kosten für Beurkundung, Vollzug und Grundbuch trägt üblicherweise der Käufer. Klären Sie Abweichungen vor dem Termin.
Nach der Beurkundung ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritt ist nur in den vertraglich geregelten Fällen möglich, etwa wenn der Käufer trotz Mahnung nicht zahlt. Ein einfacher Sinneswandel genügt nicht. Deshalb ist die Prüfung der Finanzierung vor dem Notartermin so wichtig. Ein seriöser Käufer legt eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vor.
Wohnen Sie weit weg oder sind verhindert, gibt es zwei Wege: Sie erteilen einer Vertrauensperson eine notariell beglaubigte Vollmacht, oder ein Vertreter ohne Vollmacht unterschreibt, und Sie genehmigen den Vertrag später bei einem Notar in Ihrer Nähe. Beide Wege sind üblich. Planen Sie etwas mehr Zeit ein, weil die Genehmigung per Post zum Ulmer Notar gelangen muss.
Im Kaufvertrag erklären Verkäufer und Käufer die Auflassung, also die Einigung, dass das Eigentum übergehen soll. Der Notar reicht diese Erklärung aber erst beim Grundbuchamt ein, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. So ist sichergestellt, dass Sie Ihr Eigentum erst verlieren, wenn das Geld da ist, und der Käufer erst zahlt, wenn sein Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist. Dieses Zusammenspiel macht den Immobilienkauf in Deutschland so sicher.
Wir bereiten den Notartermin vor und begleiten Sie bis zur Übergabe. Als Verkäufer zahlen Sie bei Kronen Immobilien 2,5 % statt 3,57 %, fällig erst mit dem Kaufvertrag.
Möglich machen das geringe Fixkosten und digitale Abläufe, ohne Abstriche bei der Begleitung.
Wir liefern dem Notar alle Daten, prüfen den Entwurf mit Ihnen, begleiten Sie zum Termin und organisieren die Übergabe. Mehr unter Immobilienmakler Ulm.
Ein Immobilienkaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam.
Üblicherweise der Käufer, weil er die Kosten trägt.
Mindestens zwei Wochen vor dem Termin.
Meist ein bis zwei Stunden.
Zusammen mit dem Grundbuch oft etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, gezahlt vom Käufer.
Ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers sichert.
Nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, meist innerhalb von zwei Wochen.
Sie wird aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht.
Ja, mit Vollmacht oder späterer Genehmigung.
Nach Zahlungseingang des Kaufpreises.
Einen gültigen Ausweis, Kontoverbindung und Ihre Fragen zum Entwurf.
Der Vertrag regelt Verzugszinsen und Rücktritt. Die Schlüssel übergeben Sie erst nach Zahlung.
Ja, mitverkauftes Inventar wird mit eigenem Wert aufgeführt.
In bestimmten Fällen, meist verzichtet sie. Der Notar fragt nach.
Meist vier bis acht Wochen nach dem Notartermin.
Nur mit einer neuen Beurkundung, deshalb vorher alles klären.
Alle müssen zustimmen, persönlich, per Vollmacht oder durch spätere Genehmigung.
Der Notar, mit den Unterlagen Ihrer Bank.
Nur in vertraglich geregelten Fällen, etwa bei Zahlungsverzug des Käufers.
Meist nicht, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Zusicherungen.
Ja, bei einem Notar an Ihrem Wohnort, der die Genehmigung beglaubigt.
Die Einigung über den Eigentumsübergang, die der Notar erst nach Zahlung einreicht.
Nicht zwingend, viele Makler begleiten ihre Kunden aber gern.
Er erklärt den Vertrag neutral, vertritt aber keine Seite.
Dann verschiebt sich die Fälligkeit. Informieren Sie Ihre Bank deshalb frühzeitig.
Der Notar, an beide Parteien, mindestens zwei Wochen vor dem Termin.
Er ist mit der Beurkundung bindend und wird durch Zahlung und Grundbuchumschreibung vollzogen.
Von der Bewertung über Exposé, Besichtigungen und Verhandlung bis zum Notartermin und zur Übergabe: so läuft ein Verkauf in Neu-Ulm.
Wie der Notar den Kredit beim Verkauf ablöst, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und welche Alternativen es gibt.
Von der ersten Überlegung bis zur Schlüsselübergabe: die Checkliste für Eigentümer, die in Ulm ein Haus verkaufen möchten.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir begleiten Sie vom Angebot bis zur Übergabe.


Kronen Immobilien e.K.
Schützenstraße 1, 89231 Neu-Ulm
0731 602 6025
info@kronen-immo.de
Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr