Immobilie bei Scheidung verkaufen in Neu-Ulm: Übernehmen, verkaufen oder vermieten?
Das gemeinsame Haus nach der Trennung: welche Wege es gibt, was mit dem Kredit passiert und wie Paare in Neu-Ulm zu einer fairen Lösung kommen.
Ratgeber › Scheidung & Trennung
Scheidung & Trennung

Fachlich geprüft von Karel Toman
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1), Inhaber von Kronen Immobilien
Ehepaare, die sich scheiden lassen und eine Wohnung oder ein Haus in Neu-Ulm-Ludwigsfeld besitzen, kommen am besten in drei Phasen zu einer Lösung: zuerst die Lage ordnen (Grundbuch, Kredit, Wohnsituation, neutraler Wert), dann gemeinsam entscheiden (Übernahme, Verkauf oder vorübergehende Vermietung) und schließlich den Verkauf umsetzen. Gehört die Immobilie beiden, müssen beide Ehepartner unterschreiben. Ein Verkauf vor Rechtskraft der Scheidung ist möglich und vereinfacht oft den Zugewinnausgleich. Zuständig für das Grundbuch ist das Amtsgericht Neu-Ulm. Mehr dazu auf unserer Seite Was ist meine Immobilie in Ludwigsfeld wert? Persönlich vor Ort berät Sie Kronen Immobilien als Ihr Immobilienmakler in Neu-Ulm-Ludwigsfeld.
Ein gewöhnlicher Immobilienverkauf hat einen Eigentümer, ein Ziel und einen Zeitplan. Bei einer Scheidung gibt es zwei Eigentümer, deren Ziele sich oft unterscheiden, und einen Zeitplan, der vom Trennungsjahr, vom Familiengericht und von der Lebenssituation beider abhängt. Dazu kommen Gefühle: Die Wohnung oder das Haus in Ludwigsfeld war ein gemeinsames Projekt, vielleicht das Zuhause der Kinder. Wer jetzt verkauft, schließt ein Kapitel ab.
Diese besondere Lage verlangt eine klare Struktur. Bewährt hat sich die Aufteilung in drei Phasen: ordnen, entscheiden und umsetzen. Jede Phase hat eigene Aufgaben und eigene Fragen, und jede schließt mit einem greifbaren Ergebnis ab. So wissen beide Ehepartner jederzeit, wo sie stehen. Familienrechtliche Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Versorgungsausgleich gehören zu Ihren Anwälten, steuerliche Fragen zum Steuerberater. In diesem Ratgeber geht es um die Immobilie selbst.
Ludwigsfeld liegt im Süden von Neu-Ulm, zwischen der Kernstadt und der Iller. Der Stadtteil ist seit den 1960er Jahren stark gewachsen und hat eine gemischte Bebauung: größere Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhäuser und in den ruhigeren Straßen freistehende Einfamilienhäuser. Am südlichen Rand liegt der Ludwigsfelder Badesee, im Sommer ein Treffpunkt für Familien aus ganz Neu-Ulm.
Für Verkäufer ist diese Mischung ein Vorteil. Für Wohnungen interessieren sich Paare, Alleinstehende und Kapitalanleger, für Reihen- und Einfamilienhäuser vor allem Familien, die Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil schätzen. Die Innenstädte von Neu-Ulm und Ulm sind mit Bus und Rad gut erreichbar, die Anschlüsse an die B28 und die A7 liegen nah. Was Ludwigsfeld als Wohnort ausmacht und wie wir hier vermarkten, beschreibt die Seite Immobilie verkaufen in Neu-Ulm-Ludwigsfeld.

Die folgende Übersicht zeigt, was in jeder Phase passiert und welches Ergebnis am Ende steht. Die Dauer hängt stark davon ab, wie schnell sich die Ehepartner einigen. Mit guter Vorbereitung lassen sich die ersten beiden Phasen oft in wenigen Wochen abschließen.
| Phase | Aufgaben | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Ordnen | Grundbuch, Darlehen, laufende Kosten, Wohnsituation, Unterlagen, neutrale Bewertung | beide kennen dieselben Zahlen |
| 2. Entscheiden | Übernahme durch einen Partner, gemeinsamer Verkauf oder Vermietung auf Zeit | schriftliche Vereinbarung über den Weg |
| 3. Umsetzen | Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notar, Ablösung, Aufteilung des Erlöses | Kaufpreis auf dem Notaranderkonto oder dem Verkäuferkonto |
Der wichtigste Grundsatz gilt für alle drei Phasen: Gleiche Information für beide. Jede Zahl, jedes Gutachten und jedes Angebot geht zeitgleich an beide Ehepartner. Das schafft Vertrauen und beugt dem Gefühl vor, einer der beiden wisse mehr.
Am Anfang stehen Fakten. Ein Blick in das Grundbuch zeigt, wem die Immobilie gehört: beiden je zur Hälfte, in einem anderen Verhältnis oder nur einem Ehepartner. Ein aktueller Auszug ist beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Neu-Ulm erhältlich. Ebenso wichtig ist der Stand der Finanzierung. Fragen Sie bei der Bank nach Restschuld, Zinsbindung und möglicher Vorfälligkeitsentschädigung. Meist haben beide Ehepartner den Kredit unterschrieben und haften gemeinsam, unabhängig davon, wer noch in der Wohnung lebt.
Im nächsten Schritt sollten Sie die laufenden Kosten klären. Wer zahlt Raten, Grundsteuer, Hausgeld und Versicherungen, solange die Immobilie noch nicht verkauft ist? Eine einfache schriftliche Absprache verhindert Streit im Nachhinein. Dazu gehört die Frage der Nutzung: Bleibt ein Partner in der Wohnung, kann der andere unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Lassen Sie den Wert von einer Stelle ermitteln, die beide akzeptieren. Eine schriftliche Bewertung mit Vergleichsdaten und Bodenrichtwert ist für Übernahme, Verkauf und Zugewinnausgleich gleichermaßen nutzbar. Mehr dazu im Artikel Immobilienbewertung bei Scheidung.
Ein Wert, auf den sich beide verlassen können: Wir bewerten Ihre Immobilie in Ludwigsfeld neutral und schriftlich.
Jetzt Kontakt aufnehmenEin neutraler Wert ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Scheidungsregelung. Je nachvollziehbarer er ist, desto leichter fällt die Einigung. In Ludwigsfeld beeinflussen vor allem diese Merkmale das Ergebnis: die Lage im Stadtteil, etwa ruhige Seitenstraße oder Nähe zum Badesee, die Art der Immobilie, das Baujahr und der Zustand von Heizung, Fenstern und Dach, bei Wohnungen zusätzlich die Etage, der Balkon, ein Aufzug und die Rücklage der Eigentümergemeinschaft.
Für Wohnungen und Reihenhäuser stützt sich die Bewertung vor allem auf das Vergleichswertverfahren, also auf tatsächlich gezahlte Preise ähnlicher Objekte. Bei freistehenden Häusern kommt das Sachwertverfahren hinzu, das Bodenwert und Gebäudewert zusammenführt. Ist die Immobilie vermietet, zählt der Ertragswert. Wichtig für Ehepaare: Ein Wert, der nur geschätzt wurde, führt schnell zu Diskussionen. Ein Wert, dessen Herleitung beide lesen können, beendet sie meist.
Wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, folgt die eigentliche Entscheidung. Drei Wege stehen offen, und jeder hat seine Voraussetzungen.
| Weg | Voraussetzungen | Zu bedenken |
|---|---|---|
| Ein Partner übernimmt | Finanzierung des Übernehmenden steht, Bank entlässt den anderen aus dem Kredit | Auszahlung auf Basis des neutralen Werts, Notarvertrag nötig |
| Gemeinsamer Verkauf | beide stimmen zu und unterschreiben | Erlös wird nach Eigentumsanteilen oder nach Vereinbarung verteilt |
| Vermietung auf Zeit | beide bleiben Eigentümer und verwalten gemeinsam | setzt dauerhafte Abstimmung voraus, späterer Verkauf mit Mietern |
Viele Paare in Ludwigsfeld entscheiden sich für den Verkauf, weil er die finanzielle Verbindung sauber beendet. Die Übernahme passt, wenn ein Partner mit den Kindern im Stadtteil bleiben möchte und die Rate allein tragen kann. Hier lohnt ein frühes Gespräch mit der Bank, denn die Entlassung des anderen aus der Haftung prüft die Bank sorgfältig und mit eigenem Zeitbedarf. Die Vermietung auf Zeit eignet sich vor allem, wenn ein Verkauf erst nach Ablauf einer Steuerfrist sinnvoll ist. Halten Sie Ihre Entscheidung schriftlich fest, am besten als Teil einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Möchte ein Ehepartner die Immobilie übernehmen, kauft er dem anderen dessen Anteil ab. Grundlage ist der Verkehrswert, von dem die gemeinsamen Restschulden abgezogen werden. Vom verbleibenden Betrag steht dem Ausscheidenden sein Anteil zu. Der Notar beurkundet die Übertragung, das Grundbuchamt trägt den neuen Alleineigentümer ein.
Zwischen Ehegatten fällt bei dieser Übertragung keine Grunderwerbsteuer an, und das gilt auch noch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung. Der Übernehmende braucht allerdings eine Finanzierung, die er allein tragen kann. Banken prüfen das Einkommen neu, und häufig muss der bisherige Kredit angepasst oder ersetzt werden. Erst wenn die Bank den ausscheidenden Partner aus der Mithaftung entlässt, ist er wirklich frei. Klären Sie diesen Punkt, bevor Sie den Vertrag beurkunden.
Für die selbst bewohnte Familienwohnung gilt beim Verkauf in der Regel keine Spekulationssteuer, wenn sie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Kritisch wird es, wenn ein Ehepartner auszieht, die Wohnung danach länger leer steht oder vermietet wird und der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt. Dann kann ein Gewinn für den ausgezogenen Partner steuerpflichtig werden. Wohnen gemeinsame Kinder weiter in der Wohnung, kann das die Eigennutzung des ausgezogenen Elternteils fortsetzen. Diese Fragen sollte Ihr Steuerberater vor dem Notartermin prüfen.
Wichtig ist auch der Stichtag für den Zugewinnausgleich: Maßgeblich ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Wird die Immobilie vorher verkauft, steht statt des Hauses ein Geldbetrag in der Rechnung. Das vereinfacht die Berechnung, denn über Geld lässt sich leichter sprechen als über einen geschätzten Wert. Ihre Anwälte können Ihnen sagen, welcher Zeitpunkt in Ihrem Fall günstiger ist.
Steht fest, dass verkauft wird, beginnt die praktische Arbeit. Ein gemeinsamer Auftrag an einen Makler sorgt dafür, dass beide Eigentümer einen festen Ansprechpartner haben. Unterlagen werden vervollständigt, die Wohnung oder das Haus fotografiert, das Exposé erstellt und mit beiden abgestimmt. Danach folgt die Vermarktung, zuerst an vorgemerkte Suchkunden, dann über Portale und unsere Website.
Lebt noch ein Partner in der Immobilie, sollten Besichtigungstermine mit ihm abgestimmt sein. Viele Paare empfinden es als entlastend, wenn der Makler die Termine allein führt. Angebote gehen schriftlich an beide Eigentümer, Entscheidungen treffen beide gemeinsam. Vor der Zusage prüfen wir die Finanzierung des Käufers. Danach bereitet der Notar den Vertrag vor, beide erhalten den Entwurf und unterschreiben im Termin. Ist persönliches Erscheinen schwierig, kann ein Ehepartner auch mit notariell beglaubigter Vollmacht vertreten werden.

Sie möchten nach der Scheidung verkaufen? Sprechen Sie mit uns, gern auch in getrennten Terminen.
Jetzt Kontakt aufnehmenAus dem Kaufpreis wird zuerst die gemeinsame Grundschuld abgelöst. Der Notar fordert dafür bei der Bank die Löschungsunterlagen an und lenkt den entsprechenden Teil des Kaufpreises direkt dorthin. Was übrig bleibt, wird nach der getroffenen Vereinbarung verteilt. Ohne besondere Regelung gilt das Verhältnis der Eigentumsanteile im Grundbuch.
| Posten | Wer trägt ihn üblicherweise |
|---|---|
| Ablösung des Darlehens | aus dem Kaufpreis, vor der Aufteilung |
| Vorfälligkeitsentschädigung | beide Eigentümer gemeinsam, sofern vereinbart |
| Löschung der Grundschuld | Verkäufer |
| Maklerprovision des Verkäufers | beide Eigentümer nach Anteilen |
| Notar und Grunderwerbsteuer für den Kauf | Käufer |
Gibt es Streit über die Verteilung, kann der Erlös zunächst auf ein Notaranderkonto fließen und erst nach einer Einigung ausgezahlt werden. So kann der Verkauf abgeschlossen werden, während die Anwälte die letzten Fragen klären.
Scheidungen verlaufen unterschiedlich. Manche Paare besprechen alles gemeinsam am Küchentisch, andere möchten sich nur noch über Anwälte austauschen. Ein Verkauf funktioniert in beiden Fällen. Wichtig ist, dass der Weg der Kommunikation von Anfang an feststeht: gemeinsame Termine, getrennte Termine oder ausschließlich schriftlicher Austausch.
Bewährt haben sich einige einfache Regeln. Alle Informationen gehen gleichzeitig an beide Eigentümer. Entscheidungen werden schriftlich bestätigt. Persönliche Themen bleiben aus den Gesprächen über den Verkauf heraus. Und es gibt eine klare Frist, bis wann über ein Angebot entschieden wird. Als Makler sind wir in dieser Situation neutral. Wir vertreten das gemeinsame Interesse beider Eigentümer an einem guten Preis und einem sicheren Ablauf.
Können sich Ehepartner trotz aller Bemühungen nicht einigen, bleibt als letzter Schritt die Teilungsversteigerung. Jeder Miteigentümer kann sie beim Amtsgericht beantragen, auch gegen den Willen des anderen. Für Ludwigsfeld ist das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Neu-Ulm zuständig.
Der Weg dauert oft ein Jahr oder länger, verursacht Gerichts- und Gutachterkosten und endet häufig mit einem Zuschlag unter dem Wert, der bei einem freien Verkauf möglich wäre. Eine Besichtigung ist dabei selten möglich, was viele Bieter vorsichtig macht. Schon die Ankündigung einer Versteigerung bewegt deshalb manche Paare zurück an den Verhandlungstisch. Ein gemeinsamer Verkauf mit einem neutralen Makler ist in nahezu allen Fällen der wirtschaftlich bessere Weg für beide.
Leben gemeinsame Kinder in der Wohnung, verändert das den Zeitplan. Viele Eltern möchten einen Umzug mitten im Schuljahr vermeiden und den Auszug in die Ferien legen. Das lässt sich im Kaufvertrag regeln: Der Übergabetermin kann einige Monate nach der Beurkundung liegen, wenn Käufer und Verkäufer das vereinbaren. Gerade Käufer, die selbst noch eine Wohnung kündigen müssen, sind für einen späteren Einzug oft offen.
Ludwigsfeld hat Grundschule, Kindergärten und Vereine im Stadtteil, und viele Familien möchten in der vertrauten Umgebung bleiben. Wer nach dem Verkauf eine Mietwohnung in der Nähe sucht, sollte damit früh beginnen. Auch hier hilft ein realistischer Zeitplan, den beide Eltern mittragen.
Bei einer Scheidung wird der Verkaufserlös in der Regel geteilt, und beide Ehepartner brauchen ihren Anteil für den Neustart. Jeder Kostenpunkt, der sinkt, kommt deshalb gleich zwei Haushalten zugute. Kronen Immobilien berechnet Verkäufern in Ludwigsfeld 2,5 % statt 3,57 % Provision, wie sie im Raum Neu-Ulm vielfach verlangt werden. Fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Diesen Satz können wir anbieten, weil wir mit geringen Fixkosten arbeiten: ein Inhaberteam, ein Büro in Neu-Ulm und digitale Abläufe vom Datenraum bis zur Terminabstimmung. Für geschiedene oder getrennte Eigentümer hat das einen zusätzlichen Vorteil: Beide sehen Anfragen, Angebote und Unterlagen zur gleichen Zeit, wo auch immer sie inzwischen wohnen. Bewertung, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung und Notarvorbereitung sind vollständig enthalten.
Seit 1999 begleiten wir Verkäufe in Neu-Ulm und Ulm, darunter viele, bei denen eine Trennung der Anlass war. Inhaber Karel Toman ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1) und erstellt Bewertungen, die beide Ehepartner und ihre Anwälte nachvollziehen können. Fabian Mair koordiniert Termine, Besichtigungen und Angebote und informiert beide Eigentümer zeitgleich. Wie wir im Stadtteil arbeiten, lesen Sie auf der Seite Immobilienmakler Ludwigsfeld, allgemeine Hinweise zur Scheidung in der Stadt im Artikel Immobilie bei Scheidung verkaufen in Neu-Ulm.
Nur wenn Sie Alleineigentümer sind. Gehört sie beiden, müssen beide zustimmen und unterschreiben. Bei Alleineigentum kann zusätzlich die Zustimmung des Ehepartners nötig sein, wenn die Immobilie fast das gesamte Vermögen ausmacht.
Nein, ein Verkauf ist schon während des Trennungsjahres möglich und oft sinnvoll.
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Neu-Ulm.
Ein Sachverständiger oder ein Makler mit Bewertungsqualifikation, den beide Ehepartner akzeptieren. Wichtig ist eine schriftliche, nachvollziehbare Herleitung.
Er wird beim Verkauf aus dem Kaufpreis abgelöst. Bei einer Übernahme muss die Bank den ausscheidenden Partner aus der Haftung entlassen.
Möglicherweise, wenn die Zinsbindung noch läuft. Die Bank nennt Ihnen den genauen Betrag.
Zwischen Ehegatten in der Regel nicht, auch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung.
Gegenüber der Bank haften meist beide. Wie die Kosten intern verteilt werden, sollten Sie schriftlich vereinbaren.
Unter Umständen, wenn der andere Partner die Immobilie allein nutzt. Lassen Sie das anwaltlich prüfen.
Bei der selbst bewohnten Familienwohnung meist nicht. Nach längerem Leerstand oder Vermietung kann es anders sein, das prüft Ihr Steuerberater.
Nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch oder nach einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung.
Ein Treuhandkonto des Notars. Der Erlös kann dort bleiben, bis sich beide über die Verteilung geeinigt haben.
Sie können auch eine Vertrauensperson mit notariell beglaubigter Vollmacht schicken.
Nach der Einigung meist drei bis sechs Monate bis zum Notartermin, danach einige Wochen bis zur Zahlung.
Jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Neu-Ulm beantragen. Sie ist langwierig und führt oft zu geringeren Erlösen.
Ja, das lässt sich im Kaufvertrag vereinbaren.
Der Makler führt die Besichtigungen. Die Termine werden mit dem bewohnenden Partner abgestimmt.
Familien, Paare und Kapitalanleger, die ruhiges Wohnen nahe der Neu-Ulmer Innenstadt suchen.
Bei uns gehen Exposé, Anfragen und Angebote zeitgleich an beide Eigentümer, auf Wunsch über einen gemeinsamen Datenraum.
Für Verkäufer ist die Bewertung kostenfrei und unverbindlich.
Verkäufer zahlen 2,5 Prozent, fällig erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Das gemeinsame Haus nach der Trennung: welche Wege es gibt, was mit dem Kredit passiert und wie Paare in Neu-Ulm zu einer fairen Lösung kommen.
Zugewinnausgleich, Stichtag, Auszahlung und Gutachten: wie Paare in Ulm den Wert ihrer gemeinsamen Immobilie fair ermitteln.
Einer bleibt vorerst in der Wohnung, der andere ist ausgezogen: wie getrennte Paare in Ulm-Wiblingen beide Sichtweisen zusammenführen und gemeinsam gut verkaufen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei und neutral und besprechen die drei Phasen mit Ihnen beiden, gemeinsam oder getrennt.


Kronen Immobilien e.K.
Schützenstraße 1, 89231 Neu-Ulm
0731 602 6025
info@kronen-immo.de
Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr